Verwendung von Videoaufnahmen im Strafrecht: Kommentar zum Urteil Nr. 49798 aus dem Jahr 2023

Das Urteil Nr. 49798 vom 28. September 2023, das vom Kassationsgerichtshof erlassen wurde, hat wichtige Fragen zur Verwendbarkeit von Videoaufnahmen als Beweismittel im Strafrecht aufgeworfen. Insbesondere hat das Gericht die notwendigen Bedingungen untersucht, damit solche Beweise als gültig und zulässig in einem Prozess betrachtet werden können.

Videoaufnahmen von nicht kommunikativen Verhaltensweisen

Das Gericht hat festgestellt, dass Videoaufnahmen, die nicht kommunikative Verhaltensweisen dokumentieren, d.h. die bloße Anwesenheit von Personen oder Gegenständen ohne kommunikative Interaktionen zeigen, als atypische Beweise angesehen werden können. Es ist jedoch entscheidend, dass diese Aufzeichnungen an öffentlichen Orten oder Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, oder in privaten Räumen, die nicht dem Wohnsitz zuzurechnen sind, gemacht werden, da in letzterem Fall eine spezifische Genehmigung der Justizbehörde erforderlich ist.

  • Videoaufnahmen an öffentlichen Orten können ohne besondere Genehmigungen verwendet werden.
  • In privaten Räumen, die nicht dem Wohnsitz entsprechen, ist ein begründeter Beschluss der Justizbehörde erforderlich.
  • Videoaufnahmen, die im Wohnsitz gemacht werden, gelten immer als rechtswidrig.
Videoaufzeichnungen von nicht kommunikativen Verhaltensweisen - Verwendbarkeit - Bedingungen - Fallkonstellation. Videoaufnahmen von "nicht kommunikativen" Verhaltensweisen, die die bloße Anwesenheit von Dingen oder Personen und deren Bewegungen darstellen, stellen atypische Beweise dar, wenn sie auch auf Initiative der Strafverfolgungsbehörden an öffentlichen Orten, die für die Öffentlichkeit zugänglich oder ausgestellt sind, oder in privaten Räumen außerhalb des "Wohnsitzes" gemacht werden, in denen Intimität und Vertraulichkeit gewahrt werden müssen. In letzterem Fall ist für ihre Verwendbarkeit gemäß Art. 189 StPO ein begründeter Beschluss der Justizbehörde erforderlich, der sie in Bezug auf die Ermittlungserfordernisse und die Eingriffsintensität des Aktes rechtfertigt, während sie als rechtswidrige Beweise zu qualifizieren sind, deren Erwerb und Verwendung stets verboten ist, wenn sie in Orten durchgeführt werden, die dem Begriff "Wohnsitz" zuzurechnen sind, da sie gegen Art. 14 der Verfassung verstoßen (Fallkonstellation, in der das Gericht die Aufnahmen, die im Bereich vor der Wohnung des Täters gemacht wurden, als verwendbar erachtete).

Implikationen des Urteils

Dieses Urteil stellt einen wichtigen Leitfaden für die Strafverfolgungsbehörden und die Juristen dar, da es die Richtlinien klärt, die bei der Beschaffung von Beweisen durch Videoaufnahmen zu befolgen sind. Das Gericht hat betont, dass der Schutz der Privatsphäre ein fundamentales Recht ist, das in Artikel 14 der italienischen Verfassung verankert ist, welcher die Eindringung in die Wohnung ohne einen gerechtfertigten Beschluss verbietet. Dies impliziert, dass Videoaufnahmen, die ohne Genehmigung in solchen Räumen gemacht werden, den gesamten Prozess gefährden können, wodurch solche Beweise unzulässig werden.

Fazit

Das Urteil Nr. 49798 aus dem Jahr 2023 bietet eine wichtige Reflexion über die Verwendung von Videoevidenz in strafrechtlichen Kontexten und hebt die Notwendigkeit eines Gleichgewichts zwischen den Ermittlungserfordernissen und der Wahrung der grundlegenden Rechte hervor. Juristen müssen auf diese Hinweise achten, um die Gültigkeit der gesammelten Beweise zu gewährleisten und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci