Kommentar zum Urteil Nr. 15438 vom 2024: Illegalität der Strafe und fortgesetzte Straftat

Das Urteil Nr. 15438 vom 7. Februar 2024, eingereicht am 15. April 2024, bietet eine wichtige Auslegung zur Illegalität der Strafe im Kontext der fortgesetzten Straftat. Insbesondere hat der Kassationsgerichtshof klargestellt, dass die vom Richter angegebene Grundstrafe nicht zwingend den gesetzlichen Rahmen einhalten muss, vorausgesetzt, die endgültige Strafe respektiert die allgemeinen Grenzen des italienischen Strafgesetzbuches.

Der Kontext des Urteils

Im vorliegenden Fall hat der Generalstaatsanwalt Beschwerde gegen eine Entscheidung des GIP des Landgerichts Bozen eingelegt, in der die Illegalität der verhängten Strafe für den Raubüberfall angefochten wurde. Das Gericht hielt diese Beschwerde für unzulässig und betonte, dass keine Illegalität vorliegt, wenn der Richter, obwohl er eine höhere Grundstrafe als die gesetzlich vorgesehene angibt, die von den Artikeln 23 und folgenden des Strafgesetzbuchs festgelegten Grenzen nicht überschreitet.

Fehlerhafte Angabe der Grundstrafe - Illegalität der Strafe - Ausschluss - Bedingungen - Angabe - Fallkonstellation. Im Hinblick auf die fortgesetzte Straftat liegt keine Illegalität der Strafe vor, wenn der Richter bei ihrer Bestimmung, obwohl er eine Grundstrafe angibt, die über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen hinausgeht, die allgemeinen Grenzen, die in den Artikeln 23 und ff. 65, 71 ff. und 81, Absätze drei und vier des Strafgesetzbuches festgelegt sind, nicht überschreitet, da auf die endgültige Maßnahme der Strafe Rücksicht zu nehmen ist, wobei es unerheblich ist, dass die Zwischenberechnungen, die zu ihrer Bestimmung führen, durch gesetzeswidrige Berechnungen gekennzeichnet sind. (Fallkonstellation, in der das Gericht die Beschwerde des Generalstaatsanwalts für unzulässig erklärte, da die Grundstrafe für das Verbrechen des Raubes, das als das schwerwiegendste unter den fortgesetzten Verbrechen angesehen wurde, auf eine Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr festgelegt wurde, was gegen die Bestimmung des Art. 628 StGB verstößt).

Ein breiterer Blick auf die Strafe im Strafrecht

Dieses Urteil lädt dazu ein, über die Modalitäten der Strafenbestimmung bei fortgesetzten Straftaten nachzudenken. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Rechtsexperten verstehen, dass, obwohl die Angabe einer Grundstrafe falsch erscheinen mag, dies nicht automatisch die Illegalität der endgültigen Strafe impliziert. Unter den europäischen und italienischen Rechtsprinzipien legt Artikel 81 des Strafgesetzbuchs fest, dass die Strafe verhältnismäßig zur begangenen Straftat sein und die Umstände des konkreten Falls berücksichtigen muss.

  • Die Strafe muss die allgemeinen Grenzen des Strafgesetzbuches respektieren.
  • Die endgültige Maßnahme der Strafe ist der entscheidende Aspekt, der zu berücksichtigen ist.
  • Die Modalitäten zur Berechnung der Grundstrafe können Verstöße aufweisen, beeinträchtigen jedoch nicht die Legitimität der endgültigen Strafe.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 15438 vom 2024 eine wichtige Klarstellung für das italienische Strafrecht dar. Es legt fest, dass es nicht ausreicht, eine fehlerhafte Angabe der Grundstrafe zu beanstanden, um die Legitimität der endgültigen Strafe anzufechten, wodurch das Prinzip gestärkt wird, dass die Bewertung sich auf die endgültige Maßnahme der Strafe konzentrieren muss. Anwälte und Fachleute müssen diese Aspekte für eine korrekte Verwaltung der Verteidigung in Fällen fortgesetzter Straftaten berücksichtigen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci