Urteil Nr. 15895 vom 2024: Verlängerte Gespräche und differenziertes Vollzugsregime

Das Urteil Nr. 15895 vom 26. Januar 2024, ausgesprochen vom Kassationsgericht, bietet eine wichtige Interpretation des differenzierten Vollzugsregimes und der Rechte der Gefangenen, insbesondere in Bezug auf verlängerte Gespräche. Diese Entscheidung, die den Antrag eines Gefangenen zurückweist, klärt einige grundlegende Bedingungen im Zusammenhang mit Artikel 41-bis des Strafvollzugsgesetzes.

Der normative Kontext

Das differenzierte Vollzugsregime, geregelt durch Art. 41-bis des Gesetzes Nr. 354 von 1975, ist für als besonders gefährlich eingestufte Gefangene vorgesehen. Die Vorschriften legen fest, dass für diese Gefangenen die visuellen Gespräche eingeschränkt sind, wobei nur ein Gespräch pro Monat erlaubt ist. Das Urteil hebt jedoch hervor, dass unter besonderen Umständen verlängerte Gespräche von bis zu zwei Stunden möglich sind, wie in Art. 37, Absatz 10, des d.P.R. Nr. 230 von 2000 festgelegt.

Differenziertes Vollzugsregime gemäß Art. 41-bis StVollzG - Verlängertes Gespräch gemäß Art. 37, Absatz 10, d.P.R. Nr. 230 von 2000 - Anwendbarkeit - Bedingungen. Im Hinblick auf das differenzierte Vollzugsregime gemäß Art. 41-bis des Gesetzes vom 26. Juli 1975, Nr. 354, kann der Gefangene gemäß Art. 37, Absatz 10, d.P.R. vom 30. Juni 2000, Nr. 230, ein verlängertes Gespräch von bis zu zwei Stunden in Anspruch nehmen, wobei die Besonderheit besteht, dass, da er Anspruch auf nur ein visuelles Gespräch pro Monat hat, die Voraussetzung für die Nichtinanspruchnahme "des wöchentlichen Gesprächs" als erfüllt gilt, wenn der Gefangene im Monat zuvor kein Gespräch geführt hat.

Die Auswirkungen des Urteils

Das Gericht stellt mit diesem Urteil klar, dass das Recht auf ein verlängertes Gespräch an spezifische Bedingungen geknüpft ist. Tatsächlich hat der Gefangene Anspruch auf ein visuelles Gespräch jeden Monat, aber die Möglichkeit, die Dauer zu verlängern, hängt von der Abwesenheit von Gesprächen im Vormonat ab. Dieser Aspekt ist entscheidend, um zu verstehen, wie das Vollzugssystem die Rechte der Gefangenen verwaltet, insbesondere für diejenigen, die strengeren Maßnahmen unterliegen.

  • Das verlängerte Gespräch ist eine außergewöhnliche Maßnahme, die für spezifische Fälle reserviert ist.
  • Es ist entscheidend, dass der Gefangene im Vormonat kein Gespräch in Anspruch genommen hat.
  • Das Urteil reiht sich in einen rechtlichen Kontext ein, der darauf abzielt, die Menschenrechte auch im Strafvollzug zu gewährleisten.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 15895 vom 2024 einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Rechte der Gefangenen im differenzierten Vollzugsregime dar. Die Bestimmungen über verlängerte Gespräche müssen nicht nur als Recht, sondern auch als ein Instrument der Rehabilitation und sozialen Wiedereingliederung verstanden werden. Das Gericht bekräftigt mit dieser Entscheidung die Bedeutung eines Gleichgewichts zwischen Sicherheit und Menschenrechten, ein Thema, das in der italienischen und europäischen Rechtsprechung zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci