Urteil Nr. 17489 vom 2024: Differenziertes Regime und Kauf von Lebensmitteln im Gefängnis

Das kürzliche Urteil Nr. 17489 vom 29. März 2024 des Kassationsgerichts bietet bedeutende Einblicke in die Verwaltung von Insassen, die einem differenzierten Regime unterliegen, insbesondere in Bezug auf die Genehmigung zum Kauf von Lebensmitteln im Überlebensbedarf. Diese Entscheidung, die das Urteil des Strafvollstreckungsgerichts Sassari ohne Rückverweisung aufhebt, hebt die sensiblen Wechselwirkungen zwischen individuellen Rechten und Sicherheitsbedürfnissen innerhalb der Justizvollzugsanstalten hervor.

Der normative Kontext und die Bedingungen der Legitimität

Das Gesetz vom 26. Juli 1975, Nr. 354, regelt in Art. 41-bis die Haftbedingungen für als gefährlich eingestufte Personen und legt restriktive Maßnahmen fest, um die innere Sicherheit zu gewährleisten. In diesem Kontext hat das Gericht bekräftigt, dass die Ablehnung der Strafvollzugsbehörde zum Kauf von Lebensmitteln, wie im Fall von Mehl und Hefe, legitim ist, sofern sie auf objektiven Bedürfnissen nach Ordnung und Sicherheit basiert. Dieser Ansatz steht im Einklang mit der Notwendigkeit, Risikosituationen innerhalb des Gefängnisses zu verhindern.

Insassen, die einem differenzierten Regime gemäß Art. 41-bis StGB unterliegen - Genehmigung zum Kauf von Lebensmitteln im Überlebensbedarf - Ablehnung - Legitimität - Bedingungen - Fallkonstellation. Im Hinblick auf das differenzierte Regime gemäß Art. 41-bis des Gesetzes vom 26. Juli 1975, Nr. 354, ist der Beschluss, mit dem die Strafvollzugsbehörde den Kauf im Überlebensbedarf und die Aufbewahrung von Lebensmitteln nicht genehmigt, auf der Grundlage objektiver Bedürfnisse nach Ordnung und innerer Sicherheit legitim, sofern die daraus resultierenden Einschränkungen die Rechte des Insassen auf Gesundheit und Ernährung nicht beeinträchtigen. (Fallkonstellation bezüglich der Ablehnung des Kaufs im Überlebensbedarf von Mehl und Hefe, die aufgrund ihrer leichten Entflammarkeit sowie ihrer Nicht-Essentialität abgelehnt wurden, da der Insasse auf die von der Behörde bereitgestellte Verpflegung zurückgreifen kann, die den ministeriellen Ernährungsrichtlinien entspricht).

Die Auswirkungen auf die Rechte der Insassen

Das Urteil hebt hervor, dass, obwohl die auferlegten Einschränkungen aus Sicherheitsgründen legitim sind, diese die grundlegenden Rechte der Insassen, insbesondere die auf Gesundheit und Ernährung, nicht beeinträchtigen dürfen. Die Verwaltung muss sicherstellen, dass die bereitgestellte Verpflegung den ministeriellen Ernährungsrichtlinien entspricht, damit die Insassen einen angemessenen Gesundheitszustand aufrechterhalten können.

  • Legitimität der Ablehnung des Kaufs von Lebensmitteln aus Sicherheitsgründen.
  • Die Rechte des Insassen auf Gesundheit und Ernährung müssen geschützt werden.
  • Möglichkeit, auf die von der Verwaltung bereitgestellte Verpflegung als Alternative zurückzugreifen.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 17489 vom 2024 einen wichtigen Bezugspunkt für die Verwaltung von Insassen im differenzierten Regime dar und hebt die Notwendigkeit hervor, die Sicherheitsbedürfnisse mit den grundlegenden Rechten der Insassen in Einklang zu bringen. Dieses Gleichgewicht ist entscheidend für eine Strafjustiz, die die Menschenwürde respektiert, auch innerhalb der Justizvollzugsanstalten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci