Verfügung Nr. 10367 von 2024: Der Wert der Klage im fakultativen Streitgenossenschaft

Die recente Verfügung Nr. 10367 vom 17. April 2024 des Kassationsgerichts, geleitet von R. F., bietet wichtige Klarstellungen bezüglich der Bestimmung des Wertes der Klage im Falle einer fakultativen Streitgenossenschaft gemäß Art. 103 ZPO. Dieses Thema ist von erheblichem Interesse für Anwälte und Fachleute im juristischen Bereich, da es nicht nur die Prozessstrategie beeinflusst, sondern auch die Abrechnung der Honorare.

Die fakultative Streitgenossenschaft und ihre Regelung

Die fakultative Streitgenossenschaft, geregelt durch Artikel 103 der Zivilprozessordnung, tritt auf, wenn mehrere Kläger oder Beklagte an demselben Verfahren teilnehmen, jedoch ihre Anträge unabhängig bleiben. Das Gericht hat in dieser Verfügung betont, dass in solchen Fällen der Wert der Klage nicht durch die Summierung der Werte der einzelnen Anträge bestimmt werden kann, da diese als unterschiedlich und unabhängig betrachtet werden.

  • Wert der Klage: keine Summe der Anträge.
  • Verweis auf den Antrag mit dem höheren Wert.
  • Folgen für die Abrechnung der Honorare.
Im Allgemeinen. Im Falle einer fakultativen Streitgenossenschaft gemäß Art. 103 ZPO wird der Wert der Klage nicht durch die Summierung der Werte der einzelnen Anträge bestimmt, die von einem einzigen Kläger gegen mehrere Beklagte oder von mehreren Klägern gegen einen einzigen Beklagten erhoben werden, da diese, obwohl sie nur subjektiv kumuliert sind, als voneinander unabhängig und autonom angesehen werden müssen. Stattdessen sollte auf das Kriterium des Antrags mit dem höchsten Wert verwiesen werden, was zur Folge hat, dass auch für die Abrechnung der Honorare des Anwalts, der mehrere Parteien vertreten hat, die Höhe des Standardhonorars (auf das die im Art. 4, Absätze 2 und 4, des D.M. Nr. 55 von 2014 vorgesehenen Erhöhungen und Senkungen angewendet werden) im Rahmen der Referenzstufe in Bezug auf den Antrag (oder das Urteil) mit dem höheren Betrag bestimmt werden muss.

Praktische Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil hat bedeutende Auswirkungen für alle Juristen. Insbesondere wird klargestellt, dass auch für die Abrechnung der Honorare der aggregierte Wert der Anträge nicht berücksichtigt werden sollte, sondern der Wert des höchsten Antrags. Dieser Ansatz vermeidet das Risiko einer Überschätzung des Wertes der Klage und der Anwaltskosten, was das System gerechter und nachhaltiger macht.

Fazit

Zusammenfassend stellt die Verfügung Nr. 10367 von 2024 einen wichtigen Fortschritt im Verständnis der Regelung der fakultativen Streitgenossenschaft und der Bestimmung des Wertes der Klage dar. Anwälte müssen besonderes Augenmerk auf diese Hinweise legen, um Fehler in der Bearbeitung der Fälle und in der Abrechnung der Honorare zu vermeiden. Die Klarheit, die das Gericht bietet, hilft, eine korrekte Anwendung der Vorschriften und einen besseren Schutz der Rechte der Mandanten zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci