Das Urteil Nr. 43717 vom 29. November 2024 des Kassationsgerichts bietet entscheidende Anhaltspunkte zum Verständnis der strafrechtlichen Verantwortlichkeiten im Falle von Arbeitsunfällen. Insbesondere wird die Verantwortung verschiedener Akteure, einschließlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im Zusammenhang mit einem tragischen Vorfall auf einer Baustelle untersucht. Das Gericht hat die Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften und die Aufsichtspflichten, die auf jedem beteiligten Subjekt lasten, aufgezeigt und eine Perspektive angeboten, die über die bloße Feststellung von Schuld hinausgeht.
Im behandelten Fall wurde der tödliche Unfall von M.M. einer Reihe von Versäumnissen seitens der beteiligten Personen zugeschrieben. F.F., der Kranführer, und K.K., Inhaber des Auftragnehmers, wurden für verantwortlich gehalten, weil sie die notwendigen Sicherheitsbedingungen auf der Baustelle nicht gewährleistet hatten. G.G., der Sicherheitskoordinator, wurde zivilrechtlich für die Mängel im Sicherheitsplan zur Verantwortung gezogen, während H.H., der Auftraggeber der Arbeiten, von jeglicher Verantwortung ausgeschlossen wurde.
Die strafrechtliche Verantwortung im Falle von Arbeitsunfällen kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss die fahrlässige Mitverantwortung der verschiedenen beteiligten Subjekte berücksichtigen.
Das Gericht hat hervorgehoben, dass F.F. den Kran bedient hat, ohne über die erforderlichen Kompetenzen zu verfügen und ohne zu überprüfen, ob sich andere Arbeiter im Manövrierbereich befanden. Dies stellt einen direkten Verstoß gegen Art. 20, Abs. 2, lit. g) des D.Lgs. 81/2008 dar. In ähnlicher Weise wurde G.G. für schuldig befunden, einen unvollständigen Sicherheitsplan erstellt zu haben, wobei er die gesetzlichen Verpflichtungen nicht eingehalten hat.
Das Urteil des Kassationsgerichts unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Anwendung der Sicherheitsvorschriften auf Baustellen und die Notwendigkeit einer angemessenen Schulung für die Arbeitnehmer. Es hebt auch die entscheidende Rolle des Auftraggebers bei der Auswahl des Auftragnehmers und der Überwachung der Arbeitsabläufe hervor. Letztlich ist die Verantwortung im Falle von Arbeitsunfällen niemals einem einzelnen Subjekt zuzuschreiben, sondern muss im Kontext der Handlungen aller beteiligten Akteure bewertet werden.