Kommentar zu dem Urteil Nr. 8713 von 2024: Die Opponierbarkeit des Verzugs und die Klausel Solve et Repete

Die kürzlich erlassene Verfügung Nr. 8713 vom 2. April 2024 des Kassationsgerichts bietet eine wichtige Reflexion über die Opponierbarkeit des Verzugs bei vertraglichen Verpflichtungen. Insbesondere konzentriert sich das Urteil auf die Anwendung der Klausel Solve et Repete, die im Artikel 1462 des italienischen Zivilgesetzbuchs vorgesehen ist. Dieser Artikel bietet einen klaren Rahmen für den Umgang mit Vertragsverstößen und den rechtlichen Konsequenzen, die daraus resultieren.

Der Kontext des Urteils

Das Gericht erklärte die Berufung gegen ein Urteil des Berufungsgerichts Mailand für unzulässig, das die Klage auf Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Rechnungsstellung für die Lieferung von Elektrizität als unzulässig erklärt hatte. Die Beschwerdeführerin, M. R., hatte nicht nachgewiesen, dass sie während des Verfahrens die Zahlung geleistet hatte, ein wesentlicher Aspekt für die Annahme ihres Antrags. Dieser Aspekt ist relevant, da die Klausel Solve et Repete auf der Idee basiert, dass die Zahlung erfolgen muss, damit Einwendungen gegen mögliche Verstöße geprüft werden können.

ÜBER DIE OPPONIERBARKEIT DES VERZUGS Klausel Solve et Repete - Wirkungen - Nachträgliche Erfüllung während des Verfahrens - Vorherige Erfüllung - Verfahrensvoraussetzung - Ausschluss - Sachverhalt. Die Klausel Solve et Repete, die in Art. 1462 BGB vorgesehen ist, hat einen im Wesentlichen materiellen rechtlichen Inhalt und erfüllt ihre Funktion auch, wenn die Erfüllung im Laufe des Verfahrens und aufgrund einer nicht endgültigen gerichtlichen Entscheidung erfolgt, mit der Folge, dass die vorherige Erfüllung nicht als Verfahrensvoraussetzung qualifiziert werden kann und die Einrede oder die Widerklage, die potenziell von der Klausel betroffen sind, geprüft werden können, wenn auch im Laufe des Verfahrens die Erfüllung des Rechts erfolgt ist. (Im vorliegenden Fall hat das Kassationsgericht die Berufung gegen das Urteil, das die Klage auf Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Rechnungsstellung und der Zahlungsaufforderung für die Lieferung von Elektrizität für unzulässig erklärt hatte, als unzulässig erklärt, da die Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen hatte, dass sie während des Verfahrens die Zahlung vorgenommen hatte).

Implikationen der Klausel Solve et Repete

Die Klausel Solve et Repete hat eine entscheidende Bedeutung in Verträgen, da sie festlegt, dass zur Anfechtung einer Zahlungsaufforderung der Nachweis der Erfüllung erforderlich ist. Dieses Prinzip erweist sich auch in gerichtlichen Kontexten als grundlegend, in denen der Nachweis der Erfüllung eine wesentliche Voraussetzung für die Gültigkeit der erhobenen Einreden wird. Die wichtigsten Implikationen dieser Klausel sind:

  • Zahlungsaufforderung: der Verpflichtete muss die Zahlung nachweisen, um die Rechtmäßigkeit der Aufforderung anzufechten.
  • Verzug: es reicht nicht aus, einen Verzug zu beanstanden, sondern es muss nachgewiesen werden, dass die Erfüllung erfolgt ist.
  • Prozessuale Wirkungen: die Erfüllung während des Verfahrens schließt die Prüfung der Widerklagen nicht aus.

Dieses Urteil stellt somit klar, dass die Erfüllung auch während des Verfahrens erfolgen kann, ohne dass dies die Möglichkeit ausschließt, die Anträge bezüglich des Verzugs zu prüfen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 8713 von 2024 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Meilenstein im Verständnis der vertraglichen Dynamiken und der Probleme im Zusammenhang mit dem Verzug dar. Die Bestätigung der Gültigkeit der Klausel Solve et Repete unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen und die Notwendigkeit, die Erfüllung nachzuweisen, um eventuelle Forderungen anzufechten. Für Fachleute und Unternehmen bietet dieses Urteil bedeutende Anregungen zur Handhabung von vertraglichen Streitigkeiten und hebt die Bedeutung einer korrekten Dokumentation und einer gut strukturierten Verteidigungsstrategie hervor.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci