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Urteil Nr. 34556 vom 2023: Die Rechtmäßigkeit des obligatorischen Wegweisungsbescheids und die erforderlichen Auflagen

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 34556 vom 18. April 2023 bietet wichtige Denkanstöße zu den Präventionsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Insbesondere hat der Kassationsgerichtshof klargestellt, dass das Fehlen spezifischer Auflagen den Beschluss des obligatorischen Wegweisungsbescheids rechtswidrig macht. Dieser Aspekt ist entscheidend, um die Rechte der betroffenen Personen und die Verantwortlichkeiten der Sicherheitsorgane zu verstehen.

Die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des obligatorischen Wegweisungsbescheids

Nach dem Urteil sind die Auflagen, an den Wohnort zurückzukehren und nicht in die Gemeinde zurückzukehren, die Bedingungen, die unerlässlich und untrennbar sind. Das bedeutet, dass zur Erlassung eines obligatorischen Wegweisungsbescheids beide Auflagen vorhanden sein müssen. Ihr Fehlen führt zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses, wie vom Gericht hervorgehoben.

  • Rückkehr an den Wohnort: Grundlegend, um die Einhaltung der festgelegten Normen zu gewährleisten.
  • Verbot der Rückkehr in die Gemeinde: Notwendig, um die öffentliche Sicherheit zu schützen und Risikosituationen zu verhindern.

Rechtliche Implikationen und Folgen des Urteils

Fehlen der Anordnung zur Rückkehr an den Wohnort und des Rückkehrverbots - Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts - Vorhandensein - Folgen. Im Hinblick auf die Präventionsmaßnahmen stellen die Auflagen, an den Wohnort zurückzukehren und nicht in die Gemeinde zurückzukehren, unerlässliche und untrennbare Bedingungen für die rechtmäßige Erlassung des obligatorischen Wegweisungsbescheids dar, sodass das Fehlen einer der beiden Auflagen die Rechtswidrigkeit des Beschlusses zur Folge hat, die vom Strafrichter festgestellt werden kann, um ihn aufgrund der Abweichung von der typischen Fallgestaltung nicht anzuwenden, was zur Nichterfüllung des Verbrechens gemäß Art. 76, Abs. 3, des Gesetzesdekrets vom 6. September 2011, Nr. 159, führt.

Der Kassationsgerichtshof hat festgestellt, dass die Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom Strafrichter festgestellt werden kann, der verpflichtet ist, ihn im Falle einer Abweichung von der typischen Fallgestaltung nicht anzuwenden. Diese Position stärkt weiter den Schutz der individuellen Rechte und unterstreicht die Bedeutung einer strengen Anwendung der Normen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 34556 vom 2023 stellt einen bedeutenden Schritt in der italienischen Rechtsprechung bezüglich der Präventionsmaßnahmen dar. Es bekräftigt die Bedeutung der erforderlichen Bedingungen für die Erlassung eines obligatorischen Wegweisungsbescheids und die daraus resultierende Rechtswidrigkeit des Beschlusses bei Fehlen dieser Voraussetzungen. Dieses Prinzip schützt nicht nur die Rechte der Individuen, sondern gewährleistet auch eine gerechtere und fairere Anwendung der Maßnahmen zur öffentlichen Sicherheit.