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Kommentar zu dem Urteil Nr. 35682 aus dem Jahr 2023: Reform der Alternativen zur Haft

Das Urteil Nr. 35682 vom 23. Mai 2023, ausgesprochen vom Kassationsgericht, bringt wesentliche Änderungen in der Auslegung der Alternativen zur Haft für Verurteilte wegen erstgradiger Straftaten mit sich. In einem sich ständig weiterentwickelnden rechtlichen Kontext fügt sich diese Entscheidung in den Rahmen der jüngsten legislativen Reformen ein, insbesondere der durch das Gesetzesdekret Nr. 162 aus dem Jahr 2022 eingeführten.

Der normative Kontext und die eingeführten Neuerungen

Artikel 4-bis des Strafvollzugsgesetzes hat wesentliche Änderungen erfahren, die sich direkt auf die Bewertung der Alternativen zur Haft auswirken. Vor diesen Reformen war die Zusammenarbeit mit der Justizbehörde ein grundlegendes Kriterium für den Zugang zu solchen Maßnahmen. Das vorliegende Urteil stellt jedoch fest, dass die Zusammenarbeit nach den legislativen Änderungen kein entscheidendes Element mehr ist.

Insbesondere präzisiert das Gericht, dass die Vermutung, Verbindungen zur kriminellen Organisation aufrechtzuerhalten, nun als relativ betrachtet wird. Das bedeutet, dass der Richter die Aufgabe hat, den Rehabilitationsweg des Verurteilten zu prüfen und mögliche Abwesenheiten von Verbindungen zur organisierten Kriminalität, sowohl aktuellen als auch potenziellen, zu bewerten.

Die Auswirkungen der Entscheidung

01 Präsident: ROCCHI GIACOMO. Berichterstatter: ALIFFI FRANCESCO. Referent: ALIFFI FRANCESCO. Angeklagter: CATARISANO GIUSEPPE. Staatsanwältin: PASSAFIUME SABRINA. (Veröff.) Aufhebung mit Rückverweisung, TRIB. ÜBERWACHUNG GENUA, 07/09/2022 563000 PRÄVENTIONS- UND STRAFANSTALTEN (STRAFRECHT) - Alternativen zur Haft - Verurteilte wegen erstgradiger Straftaten - Änderungen des Art. 4-bis StVollzG durch das Gesetzesdekret Nr. 162 aus dem Jahr 2022 - Fehlende Zusammenarbeit des Verurteilten - Unbedeutsamkeit - Relative Vermutung von Verbindungen zur kriminellen Vereinigung - Ermittlungsbefugnisse des Richters gemäß Art. 4-bis, Absatz 2, StVollzG - Bewertung des Rehabilitationswegs und der Abwesenheit von Verbindungen zur Kriminalität - Notwendigkeit.

Diese Transformation hat erhebliche Auswirkungen auf das Strafrechtssystem und die Möglichkeiten des Zugangs zu alternativen Maßnahmen. Die Richter, die nun über erweiterte Ermittlungsbefugnisse verfügen, müssen den sozialen Reintegrationweg des Verurteilten umfassender und tiefergehend bewerten. Die Auswirkungen sind vielfältig:

  • Größere Aufmerksamkeit für den individuellen Kontext des Verurteilten.
  • Möglichkeit einer gerechteren Bewertung der tatsächlichen Fähigkeiten zur sozialen Reintegration.
  • Anerkennung der Bedeutung der Rehabilitierung im Vergleich zur bloßen Zusammenarbeit mit den Behörden.

Fazit

Das Urteil Nr. 35682 aus dem Jahr 2023 stellt einen wichtigen Wendepunkt in der Behandlung von Verurteilten wegen erstgradiger Straftaten dar. Die Änderung der Vermutung von Verbindungen zur organisierten Kriminalität und der Fokus auf die Bewertung des Rehabilitationswegs bieten eine neue Perspektive für die betroffenen Personen. Das Kassationsgericht hat somit nicht nur die Bedeutung der Rehabilitierung hervorgehoben, sondern auch die zentrale Rolle des Richters bei der Bewertung alternativer Maßnahmen bekräftigt und einen menschlicheren und kontextualisierten Ansatz gefördert.