• via Alberto da Giussano, 26, 20145 Milano
  • +39 02 4003 1253
  • info@studiolegalebianucci.it
  • Strafverteidiger, Familienrechtsexperte, Scheidungsanwalt

Kommentar zum Urteil Nr. 16556 von 2023: Der Außerordentliche Antrag wegen materieller Fehler

Das Urteil Nr. 16556 des Kassationsgerichts, das am 18. April 2023 eingereicht wurde, hat wichtige Klarstellungen zum Anwendungsbereich des außerordentlichen Antrags wegen materieller oder faktischer Fehler geliefert. Insbesondere hat das Gericht die Möglichkeit ausgeschlossen, diesen Antrag zu stellen, um etwaige Fehler in Entscheidungen zu korrigieren, die sich auf Beschlüsse des Vollstreckungsrichters im Bereich des Begnadigungsgesetzes beziehen.

Der rechtliche Kontext des außerordentlichen Antrags

Der außerordentliche Antrag gemäß Art. 625-bis der Strafprozessordnung stellt ein außerordentliches Rechtsmittel dar, das es ermöglicht, materielle oder faktische Fehler in gerichtlichen Entscheidungen zu korrigieren. Allerdings hat das Gericht in dem kommentierten Urteil klargestellt, dass die Begnadigung, da sie eine Ursache für den Erlass der Strafe darstellt, nur die Vollstreckung der Strafe selbst betrifft und das bereits gefällte Urteil nicht ändern kann.

Außerordentlicher Antrag wegen materieller oder faktischer Fehler - Anwendungsbereich - Urteil des Kassationsgerichts zu Beschlüssen des Vollstreckungsrichters im Bereich der Begnadigung - Zulässigkeit – Ausschluss - Gründe. Der außerordentliche Antrag gemäß Art. 625-bis StPO kann vom Verurteilten nicht zur Korrektur des Fehlers in der Entscheidung des Kassationsgerichts, das sich mit Beschlüssen des Vollstreckungsrichters im Bereich der Begnadigung befasst, erhoben werden. (In der Begründung hat das Gericht klargestellt, dass die Begnadigung, die zu den Ursachen für den Erlass der Strafe gehört, nur die Vollstreckung derselben beeinflusst und nicht die Stabilität des bereits gefällten Urteils beeinflusst).

Die Auswirkungen des Urteils

Diese Position des Kassationsgerichts hebt die Bedeutung hervor, eine klare Unterscheidung zwischen der Vollstreckung der Strafe und dem Urteil zu wahren. Die praktischen Auswirkungen dieser Entscheidung sind erheblich:

  • Begrenzung des außerordentlichen Antrags: Verurteilte können nicht anfechten, um bereits von der Kammer festgestellte Fehler zu korrigieren, was das System klarer und vorhersehbarer macht.
  • Schutz des Urteils: Die Stabilität der gerichtlichen Entscheidungen wird gewährleistet, wodurch vermieden wird, dass jeder Fehler angefochten werden kann.
  • Klarheit über die Begnadigung: Das Gericht hat bestätigt, dass die Begnadigung das Urteil nicht ändert, sondern nur die Vollstreckung der Strafe betrifft.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 16556 von 2023 einen wichtigen Fortschritt bei der Definition der Grenzen des außerordentlichen Antrags wegen materieller Fehler dar. Es bekräftigt die Notwendigkeit, klar zwischen der Vollstreckung der Strafe und dem Urteil zu unterscheiden, um so die Stabilität der gerichtlichen Entscheidungen zu schützen. Diese Entscheidung ist grundlegend, um ein gerechteres und vorhersehbareres Rechtssystem zu gewährleisten, in dem die Rechte der Verurteilten respektiert werden, ohne die Integrität des gerichtlichen Verfahrens zu gefährden.