Das Urteil Nr. 38513 vom 19. September 2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt im Bereich des italienischen Strafrechts dar, insbesondere in Bezug auf die Einigung und die Gründung der Zivilpartei. In diesem Urteil hat das Gericht die Frage der Zulässigkeit der Gründung der Zivilpartei in der nach Art. 458-bis StPO angesetzten Anhörung behandelt und die Folgen hinsichtlich der Gründungskosten hervorgehoben.
Die zentrale Frage betraf die Rechtmäßigkeit der Verurteilung zur Zahlung der von der Zivilpartei getragenen Kosten nach dem Antrag des Angeklagten auf Anwendung der Strafe. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die Gründung der Zivilpartei auch in der Phase der Einigung möglich ist, was eine bedeutende Weiterentwicklung im Vergleich zu früheren rechtlichen Auffassungen darstellt.
Für die nach Art. 458-bis StPO angesetzte Anhörung zur Antragstellung auf Strafen im Anschluss an den Erlass des sofortigen Urteils - Gründung der Zivilpartei - Zulässigkeit - Folgen - Festsetzung der Gründungskosten - Rechtmäßigkeit - Fallkonstellation. Im Hinblick auf die Einigung ist die Gründung der Zivilpartei in der angesetzten Anhörung gemäß Art. 458-bis StPO zulässig, als Folge des Antrags auf Anwendung der Strafe, der vom Angeklagten nach Erlass des sofortigen Urteils gestellt wurde, sodass die Verurteilung des Angeklagten zur Zahlung der von der Zivilpartei getragenen Kosten, die mit dem Urteil gemäß Art. 444 StPO angeordnet wurde, rechtmäßig ist (Fallkonstellation, in der das Gericht die Verurteilung zur Zahlung der Verfahrenskosten lediglich hinsichtlich des Betrags aufgehoben hat, der der Zivilpartei für die Diskussion zusteht, da es sich um einen Punkt handelt, der in der Einigungsphase nicht vorgesehen ist).
Die Entscheidung des Gerichts hat mehrere praktische Implikationen:
Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 38513 vom 2024 einen Fortschritt in Richtung größerer Klarheit und Kohärenz im italienischen Strafrecht dar. Seine Bedeutung liegt nicht nur in der Definition der Möglichkeit, sich in der Phase der Einigung als Zivilpartei zu gründen, sondern auch in der Regelung der Verfahrenskosten. Diese rechtliche Auffassung bietet eine wichtige Gelegenheit für die Opfer von Straftaten, ihre Rechte geltend zu machen und Entschädigungen zu erhalten, wodurch das Rechtssystem gerechter und zugänglicher wird.