Urteil Nr. 2425 von 2024: Die Konfigurierbarkeit des Teilnahme am Verbrechen der Wucher

Das Urteil Nr. 2425 vom 31. Oktober 2024, eingereicht am 21. Januar 2025, erlassen vom Kassationsgericht, stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich Wucher und Teilnahme am Verbrechen dar. Insbesondere betrifft der Fall die Verantwortung einer Person, die, sich der wucherischen Bedingungen bewusst, den Wucherer mit dem Wucherer in Kontakt bringt. Dieser Artikel hat zum Ziel, die wichtigsten Aspekte des Urteils und seine rechtlichen Implikationen zu analysieren.

Die Teilnahme am Verbrechen des Wuchers

Das Gericht hat festgestellt, dass gemäß Artikel 110 des Strafgesetzbuches die Person, die sich der Bedingungen, unter denen die Vereinbarung abgeschlossen werden muss, bewusst ist, als Teilnehmer am Verbrechen des Wuchers zur Verantwortung gezogen wird, wenn sie den Wucherer mit dem Wucherer in Kontakt bringt. Dies geschieht auch auf Anfrage des Wucherers, welcher sein Bedürfnis nach einem Darlehen äußert.

Wucher - Person, die Wucherer und Wucherer in Kontakt bringt - Teilnahme am Verbrechen - Konfigurierbarkeit - Bedingungen. Verantwortlich als Teilnehmer am Verbrechen des Wuchers ist die Person, die, sich der Bedingungen, unter denen die Vereinbarung abgeschlossen werden muss, bewusst ist, den Wucherer mit dem Wucherer in Kontakt bringt, auch auf Anfrage letzterer, der sein Bedürfnis nach einem Darlehen geäußert hat.

Die notwendigen Bedingungen für die Teilnahme

Das Urteil präzisiert, dass bestimmte grundlegende Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die Teilnahme am Verbrechen des Wuchers konfiguriert werden kann:

  • Bewusstsein über die wucherischen Bedingungen: Die Person muss über die Modalitäten und Bedingungen des Darlehens informiert sein.
  • Kontakt zwischen Wucherer und Wucherer: Es muss eine direkte Vermittlung stattfinden, bei der die Person das Treffen zwischen den beiden Parteien erleichtert.
  • Anfrage des Wucherers: Der Wucherer muss ausdrücklich sein Bedürfnis nach einem Darlehen geäußert haben, um den Kontakt zu rechtfertigen.

Diese Bedingungen verdeutlichen, dass es nicht ausreicht, lediglich über die wucherischen Praktiken informiert zu sein, sondern eine aktive Vermittlungshandlung erforderlich ist.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 2425 von 2024 einen wichtigen Bezugspunkt für die Rechtsprechung im Bereich Wucher darstellt. Das Kassationsgericht hat klargestellt, dass die Teilnahme am Verbrechen des Wuchers nicht konfiguriert werden kann, wenn kein Bewusstsein und keine Kontaktaktion zwischen den Parteien vorhanden sind. Dieser Aspekt ist entscheidend, um die Verantwortlichkeiten der Vermittler zu unterscheiden und eine korrekte Anwendung der Rechtsvorschriften im Bereich Wucher zu gewährleisten. Das Urteil bietet somit bedeutende Anregungen für alle Rechtspraktiker und für diejenigen, die sich mit solchen Situationen konfrontiert sehen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci