Analyse des Urteils Cass. Pen., Sez. II, n. 18184 vom 2024: Unterschlagung und Geldwäsche

Das kürzlich ergangene Urteil des Kassationsgerichts, n. 18184 vom 2024, hat wichtige Fragen zu den Straftaten der Unterschlagung und Geldwäsche aufgeworfen, wobei besonderes Augenmerk auf die korrekte Bestimmung des zu beschlagnahmenden Gewinns gelegt wurde. Die Angeklagten, A.A. und B.B., sahen sich bestätigt in ihren Verurteilungen wegen schwerer Straftaten, doch das Gericht hat auch einige wesentliche Aspekte zur Beschlagnahme von Vermögenswerten aus illegalen Aktivitäten klargestellt.

Der Fall und die Entscheidung des Gerichts

Der G.U.P. des Gerichts von Biella hatte A.A. und B.B. zu vereinbarten Strafen für verschiedene Straftaten verurteilt, darunter schwere Unterschlagung und Geldwäsche. Das angefochtene Urteil verfügte die Beschlagnahme erheblicher Vermögenswerte, doch die Beschwerdeführer bestritten die Begründung für die Bestimmung des zu beschlagnahmenden Gewinns.

Das Gericht stellte klar, dass die Höhe des Gewinns aus dem Geldwäschedelikt ausschließlich den tatsächlichen Vermögensvorteil berücksichtigen muss, den der Verfasser der Geldwäschegeschäfte erzielt hat.

Das Konzept von Gewinn und Ertrag aus Straftaten

Ein zentrales Element des Urteils betrifft die Unterscheidung zwischen Gewinn und Ertrag aus Straftaten. Für das Gericht muss der Gewinn auf der Grundlage des direkten wirtschaftlichen Vorteils berechnet werden, der aus den Straftaten resultiert, und nicht auf dem Gesamtwert der gewaschenen Vermögenswerte. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den europäischen Bestimmungen und internationalen Konventionen zur Geldwäsche, die darauf abzielen, eine effektive Beschlagnahme von illegalen Erträgen zu gewährleisten.

  • Der Gewinn muss den wirtschaftlichen Vorteil darstellen, der durch das illegale Verhalten erzielt wurde.
  • Die Beschlagnahme darf den tatsächlich realisierten Gewinn nicht übersteigen.
  • Das Gericht hat die Bedeutung unterstrichen, die Vorgaben der europäischen Vorschriften zur Geldwäsche zu beachten.

Schlussfolgerungen

Das Urteil n. 18184 vom 2024 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Fortschritt bei der Klärung der Regelungen zur Beschlagnahme von Vermögenswerten aus Geldwäsche- und Unterschlagungsdelikten dar. Es hebt die Notwendigkeit einer sorgfältigen Bewertung des Gewinns hervor und gewährleistet so einen besseren Schutz der Rechte der Opfer und eine gerechtere Anwendung der Strafmaßnahmen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci