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Kommentar zum Urteil des Kassationsgerichts, StA. II, Nr. 10218 von 2024: Geldwäsche und Einziehung des Ertrags

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichts, StA. II, Nr. 10218 von 2024, befasst sich erheblich mit den Problemen im Zusammenhang mit dem Delikt der Geldwäsche, insbesondere hinsichtlich der Einziehung des aus dieser illegalen Tätigkeit resultierenden Gewinns. Das Gericht hob den Beschluss des Gerichts von Bari auf, das den Antrag auf Überprüfung eines Beschuldigten wegen Geldwäsche, A.A., angenommen hatte, und argumentierte, dass die Einziehung in entsprechender Form auf den tatsächlich vom Geldwäscher erzielten Vermögensvorteil beschränkt sein muss.

Die Unterscheidung zwischen Gewinn und Ertrag

Ein zentrales Element des Urteils ist die Unterscheidung zwischen Gewinn und Ertrag des Delikts. Das Gericht betonte, dass die Einziehung in entsprechender Form nur in Bezug auf den Wert des tatsächlich vom Geldwäscher erzielten Vermögensvorteils angewendet werden kann und nicht auf die gesamte Summe, die aus den illegalen Geschäften stammt. Dieses Prinzip stimmt mit früheren Ausrichtungen der Rechtsprechung überein, wie in den in der Entscheidung zitierten Urteilen hervorgehoben.

Die Einziehung in entsprechender Form muss auf den tatsächlich vom Geldwäscher erzielten Vermögensvorteil beschränkt werden und nicht auf den gesamten Betrag, der aus den Handlungen des Täters des zugrunde liegenden Delikts resultiert.

Die rechtlichen Implikationen des Urteils

  • Klärung des Begriffs des Gewinns: Das Gericht betonte, dass der Gewinn restriktiv interpretiert werden muss und sich auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Vorteil beschränkt, den der beschuldigte Täter erzielt hat.
  • Anerkennung der Notwendigkeit einer angemessenen Beweiswürdigung: Das Gericht von Bari hatte einen Beweisdefizit hinsichtlich des tatsächlich vom Beschuldigten erzielten Vermögensvorteils festgestellt.
  • Kohärenz mit den europäischen Vorschriften: Das Gericht wies auf die Notwendigkeit hin, das nationale Recht im Einklang mit den Prinzipien der supranationalen Vorschriften, wie der Konvention des Europarats zur Geldwäsche, auszulegen.

Fazit

Das Urteil Nr. 10218 von 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt im Verständnis des Delikts der Geldwäsche und der damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen dar. Es klärt nicht nur die Grenzen der Einziehung in entsprechender Form, sondern auch die Notwendigkeit einer rigorosen Anwendung der Strafnormen im Zusammenhang mit illegalen Gewinnen. Das Gericht fordert mit seinem Eingreifen dazu auf, darüber nachzudenken, wie die rechtlichen Bestimmungen fair und gerecht angewendet werden sollten, unter Berücksichtigung der Rechte der Beschuldigten und der Ziele der Verbrechensprävention und -verfolgung.