Urteil Nr. 26647 von 2024 zur Bewertung der Fluchtgefahr bei der Auslieferung

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 26647 vom 30. Mai 2024, erlassen vom Berufungsgericht Palermo, hat ein entscheidendes Thema im Kontext der Sicherungsmaßnahmen im Rahmen von passiven Auslieferungsverfahren behandelt. Der vorliegende Fall betrifft den Angeklagten G. C. und bietet wichtige Hinweise darauf, wie der Richter die Fluchtgefahr bewerten sollte, ein grundlegender Aspekt für die Entscheidung über die Anwendung von Zwangsmaßnahmen.

Der Rechtliche Kontext

Im Allgemeinen ist die Fluchtgefahr ein entscheidendes Element bei den Sicherungsmaßnahmen, insbesondere in Auslieferungssituationen. Das Gericht hat in seiner Entscheidung bekräftigt, dass die Bewertung dieser Gefahr auf Kriterien von Konkretheit und Aktualität basieren muss. Das bedeutet, dass der Richter die persönliche Situation des Auszuliefernden analysieren muss, wobei spezifische und greifbare Faktoren zu berücksichtigen sind, die ein Flucht Risiko rechtfertigen können.

Die Maxime des Urteils

Fluchtgefahr - Begriff - Bewertung - Fallkonstellation. Im Hinblick auf die Zwangsmaßnahmen, die im Rahmen eines passiven Auslieferungsverfahrens angeordnet werden, müssen die Anforderungen an die Konkretheit und Aktualität der Fluchtgefahr vom Richter unter Berücksichtigung des Zwecks der Übergabe, auf den das Verfahren ausgerichtet ist, bewertet werden, und zwar gemäß einer prognostischen Einschätzung, die auf konkreten Elementen aus dem Leben des Auszuliefernden basiert, hinsichtlich des Risikos, dass dieser sich entziehen könnte, indem er das nationale Territorium verlässt. (Fallkonstellation, in der die Fluchtgefahr aus den Umständen abgeleitet wurde, unter denen sich der Auszuliefernde heimlich von einem Kontinent zum anderen bewegt hat, unter extrem ungünstigen Bedingungen und sich dabei äußerst hohen Risiken für seine Sicherheit ausgesetzt hat).

Diese Maxime unterstreicht die Bedeutung einer prognostischen Bewertung, die auf konkreten Elementen basiert. Das Gericht hat betont, dass die Bewertung nicht rein abstrakt sein kann, sondern reale und dokumentierte Faktoren berücksichtigen muss, wie im spezifischen Fall, in dem der Auszuliefernde eine gewisse Neigung gezeigt hat, sich heimlich zu bewegen und sich erheblichen Risiken auszusetzen.

Bewertungselemente

Für die Richter umfassen die Faktoren, die bei der Bewertung der Fluchtgefahr zu berücksichtigen sind:

  • Die Art und Weise, wie sich der Auszuliefernde bewegt hat, insbesondere wenn dies heimlich geschah.
  • Die Lebensbedingungen und die Stabilität des Wohnorts des Auszuliefernden.
  • Eventuelle frühere Fluchtversuche oder Verhaltensweisen, die auf eine Absicht hindeuten könnten, sich der Justiz zu entziehen.

Das Gericht hat klargestellt, dass diese Elemente im Lichte der Ziele der Auslieferung bewertet werden müssen, nämlich die Anwesenheit des Auszuliefernden während des Gerichtsverfahrens zu gewährleisten.

Fazit

Das Urteil Nr. 26647 von 2024 stellt einen wichtigen Leitfaden für Juristen dar, der die Notwendigkeit einer gründlichen und konkreten Analyse der Fluchtgefahr in Auslieferungskontexten hervorhebt. Das Berufungsgericht Palermo hat nützliche juristische Instrumente für die Bewertung solcher Situationen bereitgestellt und betont, dass die Entscheidungen stets an tatsächliche Daten und die Realität des Lebens des Auszuliefernden gebunden sein müssen. Dieser Ansatz schützt nicht nur die Rechte des Individuums, sondern gewährleistet auch die Effektivität der internationalen Justizverfahren.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci