Kommentar zu dem Urteil Nr. 26285 vom 2024: Fahren ohne Führerschein und Rückfälligkeit

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 26285 vom 4. Juni 2024, ausgesprochen vom Kassationsgericht, bietet wichtige Denkanstöße zum Thema Fahren ohne Führerschein, insbesondere wenn eine verschärfte Hypothese aufgrund von Rückfälligkeit innerhalb von zwei Jahren vorliegt. Dieser spezifische Fall, der den Angeklagten M. R. betraf, bestätigte einige Schlüsselprinzipien hinsichtlich der Regelung der Sanktionen im Kontext des Straßenverkehrs.

Rechtlicher und juristischer Kontext

Artikel 116, Absatz 15, des Straßenverkehrsgesetzes legt die Sanktionen für das Fahren ohne Führerschein fest, insbesondere für Rückfällige. Das vorliegende Urteil hat aufgezeigt, dass das Gesetzesdekret Nr. 8 von 2016 die nicht verschärfte Hypothese entkriminalisiert hat, jedoch keinen Einfluss auf die Sanktionen für die verschärfte Hypothese hatte. In diesem Fall wird deutlich, dass die durch Rückfälligkeit verschärfte Hypothese in eine eigenständige Straftat umgewandelt wurde, mit kumulativen, freiheitsentziehenden und geldlichen Sanktionen. Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber im Falle von Rückfälligkeit beschlossen hat, ein strenges Sanktionsregime aufrechtzuerhalten.

Folgen des Urteils

Das Urteil stellt klar, dass im Falle von Rückfälligkeit nicht nur die Freiheitsstrafe angewendet werden kann. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er impliziert, dass der Richter beide Sanktionen berücksichtigen muss: die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe. Die rechtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung können in den folgenden Punkten zusammengefasst werden:

  • Die Rückfälligkeit innerhalb von zwei Jahren verwandelt die verschärfte Hypothese in eine eigenständige Straftat.
  • Die Sanktionsbehandlung bleibt streng und sieht eine kumulative Strafe vor.
  • Das Gesetzesdekret Nr. 8 von 2016 hat nur die nicht verschärfte Hypothese entkriminalisiert und die Striktheit für die verschärfte Hypothese beibehalten.
Verschärfte Hypothese durch Rückfälligkeit innerhalb von zwei Jahren - Umwandlung in eine eigenständige Straftat aufgrund des Gesetzesdekrets Nr. 8 von 2016 - Konsequenzen für die Sanktionsbehandlung - Anwendbarkeit nur der Freiheitsstrafe - Ausschluss - Gründe. Im Kontext des Fahrens ohne Führerschein wurde die durch Rückfälligkeit innerhalb von zwei Jahren verschärfte Hypothese, gemäß Art. 116, Absatz 15, des Gesetzesdekrets vom 30. April 1992, Nr. 285, in eine eigenständige Straftat umgewandelt, aufgrund der dafür vorgesehenen Sanktionsbehandlung, die durch eine kumulative Strafe, sowohl freiheitsentziehend als auch geldlich, gekennzeichnet ist, sodass der Bestimmung des Art. 1, Absatz 1, des Gesetzesdekrets vom 15. Januar 2016, Nr. 8, das die nicht verschärfte Hypothese entkriminalisiert hat, ebenfalls keine modifizierende Wirkung hinsichtlich der für die verschärfte Hypothese verhängten Sanktion zugeschrieben werden kann, durch den Austausch der alleinigen Freiheitsstrafe gegen die kumulative.

Fazit

Zusammenfassend unterstreicht das Urteil Nr. 26285 vom 2024 die Bedeutung eines strengen Ansatzes in Fällen von Fahren ohne Führerschein, die durch Rückfälligkeit verschärft sind. Die Unterscheidung zwischen verschärften und nicht verschärften Hypothesen ist entscheidend, um das bestehende Sanktionssystem zu verstehen, das ein hohes Maß an Strenge für Verhaltensweisen aufrechterhält, die die Verkehrssicherheit gefährden. Es ist entscheidend, dass die Fahrer sich der rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns bewusst sind, insbesondere im Falle von Rückfälligkeit, um zu vermeiden, dass sie in schwere Sanktionen und eine mögliche Verschärfung ihrer rechtlichen Position geraten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci