Übersetzung von Urteilen: Analyse des Urteils Nr. 30805 von 2024 des Kassationsgerichts

Das Urteil Nr. 30805 vom 15. Januar 2024 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Bezugspunkt im Bereich der Übersetzung von Prozessakten dar, insbesondere im Hinblick auf die nicht-italienisch sprechenden Angeklagten. Das Gericht, geleitet von G. A. und dem Berichterstatter A. A. M., hat entscheidende Fragen zu den Rechten der nicht-italienisch sprechenden Angeklagten behandelt und präzise Grenzen für die Pflicht zur Übersetzung der vom Gericht selbst erlassenen Urteile festgelegt.

Der Normative Kontext

Das Thema der Übersetzung von Akten wird durch Art. 143 der Strafprozessordnung geregelt, der festlegt, dass die zuständige Behörde die Pflicht hat, die Akten zu übersetzen, um das Verteidigungsrecht der Angeklagten zu gewährleisten. Insbesondere legt Absatz 2 des Artikels fest, dass diese Pflicht auch für die Urteile des Kassationsgerichts gilt, jedoch nur unter bestimmten Umständen.

Nicht-italienisch sprechender Angeklagter - Pflicht zur Übersetzung von Urteilen - Urteile des Kassationsgerichts - Anwendbarkeit - Grenzen - Fallkonstellation. Im Hinblick auf die Übersetzung von Akten findet die Bestimmung des Art. 143, Absatz 2, StPO, die diejenigen angibt, für die die Pflicht zur Übersetzung durch die zuständige Behörde besteht, Anwendung auf die Urteile des Kassationsgerichts, die gegen nicht-italienisch sprechende Angeklagte erlassen wurden, nur in dem Fall, dass sie den Prozess nicht abschließen und gegenüber dem genannten Angeklagten die angegebene Qualität nicht wegfällt, die mit dem Bedürfnis nach Verständnis der Anklage und der Ausübung des Verteidigungsrechts verbunden ist. (Fallkonstellation bezüglich eines teilweisen Aufhebungsurteils mit Zurückverweisung, in dem das Gericht präzisiert hat, dass die Pflicht zur Übersetzung auf dem erkennenden Richter und nicht auf demjenigen des Kassationsgerichts lastet).

Die Implikationen des Urteils

Das Gericht hat klargestellt, dass die Pflicht zur Übersetzung von Urteilen nur dann gilt, wenn das Urteil den Prozess nicht abschließt. Das bedeutet, dass im Falle von Urteilen, die die Entscheidungen der Tatsacheninstanz teilweise aufheben und den Fall zurückverweisen, der Tatsachenrichter für die Übersetzung verantwortlich ist, nicht der Kassationsrichter. Dieser Aspekt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass der nicht-italienisch sprechende Angeklagte die gegen ihn erhobenen Anklagen verstehen und sich angemessen verteidigen kann.

  • Übersetzungspflicht nur für nicht abschließende Urteile
  • Verantwortung des Tatsachenrichters für die Übersetzung
  • Bedeutung des Verteidigungsrechts für nicht-italienisch sprechende Angeklagte

Fazit

Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 30805 von 2024 eine wichtige Auslegung des Rechts auf Übersetzung für nicht-italienisch sprechende Angeklagte. Es betont die Bedeutung der Gewährleistung des Verteidigungsrechts und legt klar die Grenzen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Übersetzung von Prozessakten fest. Diese normative Klarstellung schützt nicht nur die Rechte der Angeklagten, sondern stärkt auch das Prinzip der Gerechtigkeit im Strafprozess.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci