Kommentar zu Urteil Nr. 29348 vom 2024: Nichtigkeit und Kammerverfahren in der Covid-19-Notlage

Das Urteil Nr. 29348 vom 4. April 2024, eingereicht am 19. Juli 2024, stellt eine wichtige Entscheidung des Kassationsgerichts zum Thema der Nichtigkeit des Berufungsverfahrens dar, das während der gesundheitlichen Notlage durch Covid-19 im Kammerverfahren durchgeführt wurde. Insbesondere betrifft der vorliegende Fall den Angeklagten M. T., bei dem die Frage der Rechtmäßigkeit des Verfahrens ohne Anwesenheit des Verteidigers aufgeworfen wurde, obwohl ein fristgerechter Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt worden war.

Der Normative und Verfahrenskontext

Das Urteil fügt sich in einen normativen Kontext ein, der von Notstandsregelungen geprägt ist, die zur Bewältigung der Pandemie eingeführt wurden. Diese Maßnahmen haben bedeutende Veränderungen in der Art und Weise, wie Prozesse ablaufen, insbesondere hinsichtlich der Durchführung von Verhandlungen, mit sich gebracht. Dennoch bleibt die Wahrung der Verteidigungsrechte ein grundlegendes Prinzip.

Notstandsregelung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie - Fristgerechter und ordnungsgemäßer Antrag des Verteidigers auf mündliche Verhandlung - Im Kammerverfahren durchgeführtes Verfahren ohne Teilnahme - Absolute und unheilbare Nichtigkeit - Vorhandensein - Gründe. Im Hinblick auf das Berufungsverfahren gilt, dass im Rahmen der Notstandsregelung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie, wenn der Verteidiger des Angeklagten einen ordnungsgemäßen und fristgerechten Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt hat, die Durchführung des Verfahrens im nicht teilnehmenden Kammerverfahren nach einem völlig abweichenden Verfahrensmodell erfolgt, wobei der Verteidiger in einem Fall, in dem seine Anwesenheit zwingend erforderlich ist, fehlt, was zu einer absoluten und unheilbaren Nichtigkeit gemäß Art. 179, Abs. 1, StPO führt.

Die von der Entscheidung festgelegten Rechtsprinzipien

Das Kassationsgericht hat festgestellt, dass die Durchführung eines Verfahrens in Abwesenheit des Verteidigers, trotz des Antrags auf mündliche Verhandlung, einen Verstoß gegen die grundlegenden Rechte des Angeklagten darstellt. Das Urteil verweist auf Artikel 179 der Strafprozessordnung, der die absolute und unheilbare Nichtigkeit für solche Unregelmäßigkeiten vorsieht. Dieses Prinzip ist entscheidend, um die Einhaltung des Rechts auf Verteidigung und die Fairness des Verfahrens zu gewährleisten.

Implikationen und abschließende Überlegungen

Die Entscheidung des Kassationsgerichts bekräftigt nicht nur die Bedeutung der Anwesenheit des Verteidigers während des Verfahrens, sondern hebt auch hervor, dass Notstandsregelungen keine Verletzungen der grundlegenden Rechte rechtfertigen können. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die juristischen Institutionen und die Rechtsberufe sich dafür einsetzen, dass die Verfahren, auch in außergewöhnlichen Situationen, die Normen und die Rechte der Angeklagten respektieren.

  • Bedeutung der Anwesenheit des Verteidigers
  • Anerkennung der grundlegenden Rechte
  • Auswirkungen auf die Durchführung von Verfahren

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 29348 vom 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt zum Schutz der Verteidigungsrechte dar und unterstreicht die Notwendigkeit, auch in Notlagen hohe Standards der Justiz aufrechtzuerhalten. Die Rechtspraktiker müssen stets wachsam sein und bereit, die Rechte ihrer Mandanten auch angesichts der Herausforderungen, die außergewöhnliche Kontexte mit sich bringen, zu verteidigen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci