Berufsvergütungen: Kommentar zur Verordnung Nr. 19228 von 2024

Das kürzliche Eingreifen des Kassationsgerichts mit der Verordnung Nr. 19228 vom 12. Juli 2024 bietet eine wichtige Reflexion über die Berufsvergütungen für die im außergerichtlichen Bereich und in zivil- sowie strafrechtlichen Verfahren erbrachten Leistungen. Dieses Urteil hebt die Unterscheidung zwischen ordentlichen und besonderen Verfahren hervor und betont die Bedeutung einer korrekten Qualifizierung des zu verfolgende Verfahrens.

Der Normative Kontext und das Urteil

Das Kassationsgericht hat mit seinem Urteil entschieden, dass im Falle von Anträgen auf Berufsvergütungen das besondere Verfahren gemäß Art. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 150 von 2011 nicht angewendet werden kann. Daher ist das zu verfolgende Verfahren das ordentliche Erkenntnisverfahren oder alternativ das summarische Erkenntnisverfahren gemäß Art. 702-bis ZPO. Diese Entscheidung hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Handhabung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Berufsvergütungen.

Berufsvergütungen für im außergerichtlichen Bereich und in zivil- sowie strafrechtlichen Verfahren erbrachte Leistungen - Anwendbares Verfahren - Verfahren gemäß Art. 14, Gesetzesdekret Nr. 150 von 2011 - Ausschluss - Konsequenzen. Im Verfahren zur Erlangung von Vergütungen für im außergerichtlichen Bereich und in zivil- sowie strafrechtlichen Verfahren erbrachte Berufsleistungen ist nicht das besondere Verfahren zur Vergütungsfestsetzung für Anwälte anwendbar, sondern das ordentliche Erkenntnisverfahren oder alternativ das summarische Erkenntnisverfahren gemäß Art. 702-bis ZPO vor dem Gericht in einseitiger Besetzung, da die Streitigkeit nicht in den Anwendungsbereich des Art. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 150 von 2011 fällt, das - aufgrund des Verweises auf Art. 28 des Gesetzes Nr. 794 von 1942 - das summarische Erkenntnisverfahren nur für die Verfahren zur Vergütungsfestsetzung für in zivilrechtlichen Angelegenheiten erbrachte gerichtliche Leistungen vorsieht. So ist im Falle einer fehlerhaften Qualifizierung des Verfahrens im Sinne des Art. 14 das betreffende Urteil nichtig, da eine solche Qualifizierung das Recht auf Verteidigung beeinträchtigt und die Partei den ihr gesetzlich zustehenden Instanzverlust erleidet.

Die Praktischen Implikationen des Urteils

Diese Entscheidung klärt nicht nur den rechtlichen Rahmen, sondern hat auch bedeutende praktische Implikationen für Anwälte und Mandanten. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die beteiligten Parteien die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Arten von Verfahren verstehen, um Fehler zu vermeiden, die das Recht auf Verteidigung gefährden könnten. Zu den relevantesten Konsequenzen können wir Folgendes hervorheben:

  • Notwendigkeit, das ordentliche oder summarische Erkenntnisverfahren für Anträge auf außergerichtliche Vergütungen in Anspruch zu nehmen.
  • Möglichkeit der Nichtigkeit des Urteils im Falle einer fehlerhaften Qualifizierung des Verfahrens.
  • Schutz des Rechts auf Verteidigung, um sicherzustellen, dass die Parteien keine ihnen gesetzlich zustehenden Instanzen verlieren.

Fazit

Zusammenfassend bietet die Verordnung Nr. 19228 von 2024 eine wichtige Orientierungshilfe für die Handhabung von Streitigkeiten über Berufsvergütungen. Das korrekte Verständnis der anwendbaren Normen und Verfahren ist entscheidend, um nicht nur die Rechte der Parteien zu wahren, sondern auch die Professionalität der Anwälte zu schützen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass alle Juristen auf diese Details achten, um zukünftige Probleme zu vermeiden und eine gerechte und effektive Justiz zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci