Das Urteil Nr. 19253 von 2024: Grenzen und Möglichkeiten der gerichtlichen Kontrolle über die Kommissionen von öffentlichen Wettbewerben

Das Urteil Nr. 19253 vom 12. Juli 2024, erlassen vom Kassationsgericht, stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich der öffentlichen Wettbewerbe dar, insbesondere in Bezug auf die Bewertung der Prüfungskommissionen. Das Gericht hat die Grenzen festgelegt, innerhalb derer das Verwaltungsgericht die Kontrolle über technische Bewertungen ausüben kann, ohne in den Bereich der administrativen Würdigung einzudringen.

Der Kontext des Urteils

Im konkreten Fall hat das Gericht eine Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Ungeeignetheit in einem Wettbewerb zur Ernennung eines ordentlichen Richters geprüft. Der Richter hat betont, dass die Bewertungen der Kommissionen der gerichtlichen Kontrolle unterliegen, aber nur innerhalb bestimmter Grenzen. Insbesondere ist die gerichtliche Kontrolle in Fällen von offensichtlicher Unlogik, eklatanter Unangemessenheit oder Verdrehung der Tatsachen zulässig, wie in der Maxime ausdrücklich angegeben:

(BESCHWERDE FÜR) - SPEZIALGERICHTSBARKEITEN (ANFECHTBARKEIT) - RAT DER STAATEN Kontrolle des Verwaltungsrichters über die technischen Bewertungen der Kommissionen von öffentlichen Wettbewerben - Zulässigkeit - Grenzen - Überschreitung der gerichtlichen Macht durch Eindringen in den Bereich der Würdigung - Voraussetzungen - Offensichtliche Unlogik oder eklatante Unangemessenheit oder Verdrehung der Tatsachen in Bezug auf die im Voraus von der Kommission festgelegten Kriterien - Notwendigkeit - Fall bezüglich des Wettbewerbs für Prüfungen zur Ernennung eines ordentlichen Richters.

Die Frage des Überschreitens der gerichtlichen Macht

Ein entscheidender Punkt des Urteils ist die behauptete Notwendigkeit, sich nicht an die von der Kommission festgelegten Bewertungskriterien zu ersetzen. Das Gericht hat hervorgehoben, dass der Richter nur dann eingreifen kann, wenn die Bewertungen offensichtlich unlogisch oder unangemessen sind, jedoch nicht seine eigenen Kriterien an die der Kommission anlegen kann. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die gerichtliche Macht nicht in den Bereich der Würdigung eindringt, ein Grundprinzip der Verwaltungsjustiz.

Fazit

Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 19253 von 2024 eine wichtige Klarstellung bezüglich der Grenzen der gerichtlichen Kontrolle über die Bewertungen der Kommissionen von öffentlichen Wettbewerben. Es bekräftigt, dass die gerichtliche Kontrolle innerhalb klar definierter Grenzen bleiben muss, um nicht in den Kompetenzbereich der Kommissionen selbst einzudringen. Dieses Gleichgewicht ist entscheidend, um die Autonomie der Wettbewerbs-Kommissionen zu bewahren und ein faires und gerechtes öffentliches Auswahlverfahren zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci