Beschluss Nr. 15404 vom 2024: Ordentliche Gerichtsbarkeit und Beiträge zu Gesundheitseinrichtungen

Der recente Beschluss Nr. 15404 vom 3. Juni 2024, erlassen vom Kassationsgericht, wirft wichtige Fragen zur Gerichtsbarkeit im Bereich der öffentlichen Beiträge für akkreditierte Privatgesundheitseinrichtungen auf. In einem Kontext, der von der gesundheitlichen Notlage durch Covid-19 geprägt ist, hat das Gericht festgestellt, dass Streitigkeiten bezüglich der in Art. 4, Absatz 5-bis des Gesetzesdekrets Nr. 34 von 2020 vorgesehenen Beiträge in die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts fallen. Diese Entscheidung bietet einen klaren und detaillierten Rahmen über die Rolle der Institutionen und den Mechanismus der Gewährung von Zuschüssen.

Der Normative Kontext

Artikel 4, Absatz 5-bis des Gesetzesdekrets Nr. 34 von 2020, umgewandelt durch Gesetz Nr. 77 von 2020, sieht wirtschaftliche Hilfen für akkreditierte Privatgesundheitseinrichtungen vor, die aufgrund der pandemischen Notlage ihre Tätigkeiten einstellen mussten. Das Gericht hat klargestellt, dass diese Beiträge nicht der Ermessensbefugnis der Gesundheitsverwaltung unterliegen, die sich darauf beschränkt, die Verwendung der Ressourcen zu überwachen.

Die Leitsätze des Urteils

Beitrag an die akkreditierten regionalen Gesundheitseinrichtungen, gemäß Art. 4, Absatz 5-bis des Gesetzesdekrets Nr. 34 von 2020, das dringende Maßnahmen im Zusammenhang mit der epidemiologischen Notlage durch Covid-19 vorsieht - Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts - Grundlage. Im Bereich der öffentlichen Beiträge und Zuschüsse besteht die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts in Bezug auf Streitigkeiten über die in Art. 4, Absatz 5-bis des Gesetzesdekrets Nr. 34 von 2020, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 77 von 2020, vorgesehenen wirtschaftlichen Hilfen für akkreditierte Privatgesundheitseinrichtungen, die aufgrund der gesundheitlichen Notlage durch Covid-19 ihre regulären Tätigkeiten einstellen mussten, da es sich um gesetzlich vorgesehene Beiträge handelt, für die die Gesundheitsverwaltung ausschließlich Überwachungsfunktionen ohne Ermessensspielräume hinsichtlich des Nutzens hat.

Dieser Leitsatz hebt das Prinzip der Legalität hervor, das die Gewährung von Beiträgen regelt, und beschränkt die Macht der Verwaltung, während es einen rechtlichen Schutz für die betroffenen Personen gewährleistet.

Schlussfolgerungen

Der Beschluss Nr. 15404 vom 2024 stellt einen wichtigen Schritt zum Schutz der Rechte der akkreditierten Privatgesundheitseinrichtungen dar. Die Feststellung der Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts ermöglicht einen direkteren Zugang zur Justiz für die Gesundheitseinrichtungen, die aufgrund der Einstellung ihrer Aktivitäten wirtschaftliche Schäden erlitten haben. Diese Entscheidung klärt nicht nur die gerichtlichen Zuständigkeiten, sondern sendet auch ein Signal der Unterstützung an den privaten Gesundheitssektor in einer Krisensituation.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci