Kommentar zu dem Urteil Nr. 24357 von 2023: Wahlstraftaten und das Zurücklegen von Stimmzetteln

Das Urteil Nr. 24357 vom 25. Januar 2023, erlassen vom Kassationsgericht, bietet wichtige Denkanstöße zu Wahlstraftaten, insbesondere zum Verhalten der Wahlvorsteher während der Auszählung der Stimmzettel. Die Entscheidung konzentriert sich auf das Gefährdungsdelikt gemäß Art. 96 des d.P.R. Nr. 570 von 1960 und stellt fest, dass das Zurücklegen von Stimmzetteln ohne sofortige Zuordnung der Stimmen ein strafrechtlich relevantes Unrecht darstellen kann.

Der Fall und das Urteil

Der Fall betrifft einen Wahlvorsteher, der während der Auszählungsarbeiten in einer Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern einige Stimmzettel zurücklegte, um sie später zu bewerten, anstatt die Stimmen sofort zuzuordnen. Dieses Verhalten wurde von den Richtern als rechtswidrig erachtet, die die Bedeutung einer zeitnahen Entscheidung über die Zuordnung der Stimmen betonten, wie in den Artikeln 54 und 63 des d.P.R. Nr. 570 von 1960 vorgesehen.

Kommunalwahlen - Auszählungsoperationen - Zurücklegen von Stimmzetteln mit Vorbehalt der Zuordnung der Stimmen nach Abschluss der Auszählung - Gefährdungsdelikt gemäß Art. 96 des d.P.R. Nr. 570 von 1960 - Vorliegen - Gründe. Im Hinblick auf Wahlstraftaten erfüllt das Verhalten des Wahlvorstehers, der während der Auszählung von Wahlen in einer Gemeinde mit einer Bevölkerung von nicht mehr als 10.000 Einwohnern eine oder mehrere aus der Urne gezogene Stimmzettel zurücklegt und deren Bewertung für das Ergebnis der Auszählung vorbehält, wodurch er unterlässt, die sofortige Entscheidung über die Zuordnung jeder einzelnen Stimme gemäß den Artikeln 54 und 63 des genannten d.P.R. zu treffen, das Unrecht eines Gefährdungsdelikts, das darauf abzielt, das Risiko von Wahlbetrug zu verhindern.

Rechtliche Implikationen

Die Entscheidung des Kassationsgerichts bekräftigt nicht nur die Notwendigkeit, die Wahlverfahren einzuhalten, sondern hebt auch das Konzept des Gefährdungsdelikts hervor. Diese Art von Delikt ist durch die Schaffung einer Risikosituation gekennzeichnet, anstatt durch bereits eingetretenen Schaden. In diesem Kontext erzeugt das Verhalten des Wahlvorstehers, der Stimmzettel zurücklegt, ein potenzielles Risiko von Wahlbetrug und rechtfertigt somit die Anwendung der Strafnorm.

  • Die Einhaltung der Abstimmungsverfahren ist entscheidend für die Transparenz der Wahlen.
  • Das Gefährdungsdelikt zielt darauf ab, Verhaltensweisen zu verhindern, die die Integrität des Wahlprozesses gefährden könnten.
  • Das Urteil dient als Warnung für alle Beteiligten an den Wahlen und hebt die Bedeutung der Einhaltung der Vorschriften hervor.

Fazit

Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 24357 von 2023 eine wichtige Orientierung für das Verhalten während der Auszählung der Stimmzettel. Es betont die Verantwortung der Wahlvorsteher, die Regelmäßigkeit und Transparenz der Abstimmungsoperationen zu gewährleisten und hebt hervor, dass jede Unterlassung strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Diese Entscheidung stärkt nicht nur die bestehenden Vorschriften, sondern dient auch dazu, alle Akteure im Wahlprozess über die Bedeutung von Rechtmäßigkeit und Fairness in den Wahlen aufzuklären und zu sensibilisieren.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci