Urteil Nr. 27098 von 2023: Die wiederholte Rückfälligkeit und die Grenzen der Strafverschärfung

Das Urteil Nr. 27098 vom 3. Mai 2023, erlassen vom Kassationsgericht, bietet wichtige Denkanstöße zu den Kriterien für die Festlegung der Strafe im Falle einer wiederholten Rückfälligkeit. Insbesondere hat das Gericht über die Grenze der für fortgesetzte Straftaten vorgesehenen Strafverschärfung entschieden und die Anwendung der geltenden Vorschriften klar festgelegt.

Kontext des Urteils

Der vorliegende Fall betraf den Angeklagten M. P., der sich bei wiederholter Rückfälligkeit der Strafverschärfung gemäß Artikel 81, Absatz vier, des Strafgesetzbuches unterziehen musste. Letzterer legt fest, dass im Falle von Rückfälligkeit die Strafe für das schwerste Delikt um ein Drittel erhöht werden kann. Das Gericht hat jedoch einen entscheidenden Aspekt hervorgehoben: die Notwendigkeit, die im dritten Absatz desselben Artikels festgelegte Grenze einzuhalten.

Wiederholte Rückfälligkeit - Mindeststraferhöhung gemäß Art. 81, Abs. vier, StGB - Grenze gemäß Art. 81, Abs. drei, StGB - Vorhandensein - Kriterium zur Bestimmung der maximalen zu verhängenden Strafe - Hinweis. Im Hinblick auf die fortgesetzte Straftat stößt die Mindeststraferhöhung um ein Drittel der für das schwerste Delikt festgelegten Strafe, die gemäß Art. 81, Abs. vier, StGB im Falle einer wiederholten Rückfälligkeit vorgenommen werden soll, auf die im dritten Absatz desselben Artikels festgelegte Grenze in Bezug auf die Strafe, die der Richter konkret durch die materielle Kumulation hätte festlegen können, und nicht auf die gesetzlich vorgesehene maximale Strafe.

Auslegung des Gerichts

Durch dieses Urteil hat das Kassationsgericht klargestellt, dass die Strafverschärfung die vom Richter konkret festgelegte Strafe nicht überschreiten darf, das heißt, die Strafe, die durch die materielle Kumulation der Delikte bestimmt worden wäre. Dies bedeutet, dass, obwohl der Gesetzgeber eine Erhöhung der Strafe im Falle von Rückfälligkeit vorsieht, der Richter immer die spezifischen Umstände des Falls berücksichtigen und keine indiscriminative Erhöhung anwenden sollte.

  • Die Einhaltung der von Gesetzes wegen vorgesehenen Grenzen ist entscheidend, um die Verhältnismäßigkeit der Strafe zu gewährleisten.
  • Die Anwendung der Strafverschärfung muss gerechtfertigt und begründet sein, wobei die spezifischen Merkmale der begangenen Straftat zu berücksichtigen sind.
  • Das Urteil fügt sich in einen breiteren rechtlichen Kontext ein und hebt die Bedeutung der Kohärenz in den Entscheidungen des Gerichts hervor.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 27098 von 2023 einen wichtigen Fortschritt bei der Definition der Kriterien für die Anwendung von Strafen im Falle einer wiederholten Rückfälligkeit dar. Es unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und abgewogenen Bewertung durch den Richter, damit die Sanktionen immer im Einklang mit den Prinzipien von Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit stehen. Diese Entscheidung klärt nicht nur die Anwendungsmodalitäten der Norm, sondern trägt auch zu einem gerechteren und kohärenteren rechtlichen Umfeld bei.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci