Kommentar zu dem Urteil Nr. 13398 vom 30.01.2024: Staatsanwaltschaft für die geschädigten Personen

Das Urteil Nr. 13398 vom 30. Januar 2024, erlassen vom Gericht in Avellino, stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich der Staatsanwaltschaft für die durch Straftaten geschädigten Personen dar. Diese Entscheidung klärt die Voraussetzungen und Bedingungen für den Zugang zu dieser Form der rechtlichen Unterstützung, insbesondere für diejenigen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

Der rechtliche Rahmen

Die maßgebliche Rechtsvorschrift, die im d.P.R. Nr. 115 von 2002 enthalten ist, sieht vor, dass geschädigte Personen bestimmter Straftaten die Zulassung zur Staatsanwaltschaft beantragen können. Insbesondere legt Art. 76, Absatz 4-ter fest, dass diese Möglichkeit auch von den normalerweise geforderten Einkommensgrenzen abweichen kann. Dies ist ein bedeutender Schritt zum Schutz der Rechte der Opfer, die oft nicht nur das Trauma der Straftat, sondern auch wirtschaftliche Schwierigkeiten bei der Tragung der Anwaltskosten bewältigen müssen.

Die Entscheidung des Gerichts

Antrag der geschädigten Person eines der Straftaten gemäß Art. 76, Absatz 4-ter, d.P.R. Nr. 115 von 2002 - Voraussetzungen gemäß Art. 79, Absatz 1, d.P.R. Nr. 115 von 2002 - Notwendigkeit - Grenzen - Gründe. Die geschädigte Person eines der in Art. 76, Absatz 4-ter, d.P.R. vom 30. Mai 2002, Nr. 115, genannten Straftaten kann auch von den in dieser Bestimmung festgelegten Einkommensgrenzen abweichen und zur Staatsanwaltschaft zugelassen werden, sodass der entsprechende Antrag nur die Voraussetzungen gemäß Art. 79, Absatz 1, Buchstaben a) und b) der genannten d.P.R. erfüllen muss, beschränkt auf die Angabe des Verfahrens, sofern es bereits anhängig ist, auf das sich der Antrag bezieht, sowie die genauen Daten der betroffenen Person, ohne dass es notwendig ist, die Steuernummern und die Daten der Mitglieder ihres Haushalts anzugeben, noch die in den Buchstaben c) und d) desselben Absatzes vorgesehenen Unterlagen anzuführen.

Das Gericht hat betont, dass für die Zulassung zur Staatsanwaltschaft die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Art. 79, Absatz 1, Buchstaben a) und b) ausreicht. Dies bedeutet eine Vereinfachung der Verfahren, da es nicht mehr erforderlich ist, komplexe Dokumentationen bezüglich des Haushalts oder anderer detaillierter wirtschaftlicher Informationen vorzulegen. Diese Entscheidung zielt darauf ab, einen gerechteren Zugang zur Justiz zu gewährleisten, indem die bürokratischen Hürden für die Opfer von Straftaten verringert werden.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 13398 vom 30. Januar 2024 einen Fortschritt zum Schutz der Rechte der durch Straftaten geschädigten Personen dar. Die Vereinfachung der Verfahren für den Zugang zur Staatsanwaltschaft ist ein positives Signal, da sie die wirtschaftlichen Schwierigkeiten anerkennt, mit denen viele Opfer konfrontiert sind. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Institutionen weiterhin daran arbeiten, sicherzustellen, dass die Justiz für alle zugänglich ist, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci