Verordnung Nr. 8739 von 2024: Abziehbarkeit der Kosten und Zugehörigkeit zur unternehmerischen Tätigkeit

Die Verordnung Nr. 8739 vom 3. April 2024 des Kassationsgerichts bietet eine wichtige Reflexion über die Abziehbarkeit von Kosten im Kontext der Ermittlung des Unternehmensgewinns. Das Urteil konzentriert sich auf die Zugehörigkeit der Ausgaben und deren Notwendigkeit, mit der unternehmerischen Tätigkeit verbunden zu sein, um als steuerlich abziehbar angesehen zu werden. Dieses Prinzip ist von grundlegender Bedeutung für alle, die ein Unternehmen führen und ihre steuerliche Position optimieren möchten.

Das Konzept der Zugehörigkeit bei der Abziehbarkeit von Kosten

Das Gericht hat klargestellt, dass die Zugehörigkeit der Ausgaben nicht ausschließlich nach der Präsenz einer im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Tätigkeit bewertet werden darf. Tatsächlich reicht es aus, dass die Ausgaben, zumindest potenziell, darauf abzielen, Gewinne zu generieren. Dieser flexiblere Ansatz ermöglicht es, auch Kosten als abziehbar zu betrachten, die zwar keinen direkten Bezug zur unternehmerischen Tätigkeit haben, sich jedoch als nützlich für das unternehmerische Projekt im Gesamten erweisen können.

Unternehmensgewinn - Abziehbare Kosten - Zugehörigkeit zur unternehmerischen Tätigkeit - Inhalt - Fallkonstellation. Im Rahmen der Ermittlung des Unternehmensgewinns ist die Zugehörigkeit der einzelnen Ausgaben und der angefallenen Kosten, die notwendig sind, um die Abziehbarkeit gemäß Art. 109 des TUIR zu erhalten, nicht nur dann gegeben, wenn die ausgeübte Tätigkeit zu den im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen gehört, was lediglich einen Indizienwert hat, sondern auch wenn sie zumindest potenziell dazu bestimmt ist, Gewinne zu erzielen, wobei Ausgaben gewertet werden können, die, obwohl sie eine schwache Beziehung zwischen Kosten und Unternehmensaktivität aufweisen, sich konkret als instrumental für das unternehmerische Projekt erweisen. (Im vorliegenden Fall hat der Kassationsgerichtshof das angefochtene Urteil aufgehoben, das die Abziehbarkeit der Kosten für Bauarbeiten an einem Gebäude, das als Familienwohnung bestimmt war, allein aufgrund des Eigentums des Vermögens, das auf die Baufirma des Steuerpflichtigen eingetragen war, anerkannt hatte).

Praktische Implikationen des Urteils

Dieses Urteil hat wichtige Implikationen für die Steuerpflichtigen, insbesondere für Unternehmen, die in Sektoren tätig sind, in denen die Kosten möglicherweise nicht direkt mit der Haupttätigkeit verbunden erscheinen. Im Folgenden einige praktische Überlegungen:

  • Es ist entscheidend, die getätigten Ausgaben zu dokumentieren und zu rechtfertigen und dabei deren potenziellen Beitrag zur Generierung von Gewinnen hervorzuheben.
  • Unternehmen sollten die Möglichkeit in Betracht ziehen, Kosten abzuziehen, die, obwohl sie nicht unbedingt notwendig für die Haupttätigkeit sind, strategisch für den Erfolg des Unternehmens sein können.
  • Das Urteil fordert eine Neubewertung der buchhalterischen und steuerlichen Praktiken, da ein umfassenderes Verständnis der Zugehörigkeit zu erheblichen Vorteilen in Bezug auf Steuerabzüge führen könnte.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 8739 von 2024 eine wichtige Entwicklung in der Rechtsprechung zur Abziehbarkeit von Ausgaben im Unternehmensgewinn dar. Unternehmen müssen darauf achten, wie sie ihre Ausgaben klassifizieren und dokumentieren, da dies ihre steuerliche Position erheblich beeinflussen könnte. Eine umfassendere Auslegung der Zugehörigkeit könnte neue Möglichkeiten eröffnen, um die Steuerlast zu optimieren und eine effizientere Verwaltung der Unternehmensressourcen zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci