Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 33856 vom 5. September 2024 des Kassationsgerichts bietet bedeutende Denkanstöße zum Delikt der Unterschlagung, insbesondere hinsichtlich der Figur des Notars und seiner Verantwortlichkeiten im Steuerbereich. Der Angeklagte, A.A., wurde verurteilt, weil er sich Gelder angeeignet hatte, die zur Zahlung der Registrierungssteuer bestimmt waren, ein Verhalten, das komplexe rechtliche Fragen aufgeworfen hat, die von großer Relevanz für den Notarberuf sind.
Im vorliegenden Fall wurde der Notar A.A. der Unterschlagung beschuldigt, weil er Beträge einbehalten hatte, die zur Zahlung der Steuern auf notarielle Urkunden bestimmt waren. Das Berufungsgericht Palermo bestätigte das Urteil und argumentierte, dass der Notar in seiner Eigenschaft als öffentlicher Beamter verpflichtet sei, diese Beträge an das Finanzamt abzuführen. Die Verteidiger hingegen bestritten diese Auslegung und behaupteten, dass der Notar zum Zeitpunkt der Steuerzahlung nicht als öffentlicher Beamter handele, sondern lediglich bei der Erstellung des Dokuments.
Das Kassationsgericht bekräftigte, dass der Notar gemeinsam mit den Parteien für die Zahlung der Registrierungssteuer verantwortlich ist, für die beurkundeten Dokumente, und bestätigte damit seine Qualifikation als öffentlicher Beamter.
Das Urteil behandelt verschiedene rechtliche Fragen, darunter:
Das Gericht stellte klar, dass die öffentliche Funktion des Notars nicht mit der Erstellung des Dokuments erschöpft ist, sondern sich auch auf die steuerlichen Verpflichtungen erstreckt, wodurch das Delikt der Unterschlagung bei unrechtmäßiger Aneignung der für diesen Zweck erhaltenen Beträge konfiguriert werden kann.
Das kommentierte Urteil stellt einen wichtigen Hinweis für alle Fachleute im Notarbereich dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Verwaltung der erhaltenen Beträge zur Zahlung der Steuern und hebt hervor, wie die Verletzung solcher Verpflichtungen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Notare ihre Verantwortung vollständig verstehen und stets im Einklang mit den geltenden Vorschriften handeln, um Verhaltensweisen zu vermeiden, die das Delikt der Unterschlagung konfigurieren könnten.