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Kommentar zu Urteil Nr. 33700 vom 2023: Erlöschen des Verbrechens und Feststellung des tempus commissi delicti

Das Urteil Nr. 33700 vom 06. Juli 2023, erlassen vom Kassationsgericht, bietet eine wichtige Reflexion über das Prinzip des 'favor innocentiae', das in Art. 531, Absatz 2, der Strafprozessordnung vorgesehen ist. Insbesondere hat das Gericht über den Fall eines Angeklagten, G. P.M. Seccia Domenico, in Bezug auf die Frage des Erlöschens des Verbrechens und die Feststellung des Zeitpunkts der Begehung entschieden.

Der Kontext des Urteils

Die vorliegende Prozessgeschichte führte das Gericht zu der Feststellung, dass das 'favor innocentiae' im Falle einer unterlassenen Feststellung des 'tempus commissi delicti' nicht geltend gemacht werden kann. Dieses juristische Prinzip impliziert, dass, wenn Unklarheit über das Vorliegen eines Erlöschensgrundes des Verbrechens besteht, der Richter erklären muss, dass nicht weiter verfahren werden darf. Im konkreten Fall hat jedoch das Fehlen einer klaren Feststellung über den Zeitpunkt, an dem das Verbrechen begangen wurde, die Anwendbarkeit dieses Vorteils ausgeschlossen.

Entscheidung gemäß Art. 531, Absatz 2, StPO. Anwendungsbereich - Bestimmung - Unterlassene Feststellung des Zeitpunkts der Begehung des Verbrechens - Ausschluss. Im Hinblick auf die Erklärung des Erlöschens des Verbrechens findet das 'favor innocentiae' gemäß Art. 531, Absatz 2, StPO, wonach der Richter erklärt, dass nicht weiter verfahren werden darf, wenn Unklarheit über das Vorliegen eines Erlöschensgrundes des Verbrechens besteht, im Falle einer unterlassenen Feststellung des 'tempus commissi delicti' keine Anwendung.

Die Bedeutung der zeitlichen Feststellung

Diese rechtliche Entscheidung hebt die Bedeutung einer genauen zeitlichen Rekonstruktion im Strafprozess hervor. Juristen müssen sich bewusst sein, dass es für die korrekte Berufung auf das 'favor innocentiae' entscheidend ist, über gesicherte Elemente bezüglich des Zeitpunkts, an dem das Verbrechen begangen wurde, zu verfügen. Fehlen solche Elemente, besteht das Risiko, den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gefährden und die Rechte der beteiligten Parteien zu verletzen.

  • Das 'favor innocentiae' muss immer mit der Notwendigkeit in Einklang gebracht werden, ein faires und gerechtes Verfahren zu gewährleisten.
  • Die zeitliche Klarheit ist entscheidend für die Identifizierung möglicher Erlöschensgründe des Verbrechens.
  • Jede unterlassene Feststellung kann zu erheblichen Konsequenzen für den Ausgang des Verfahrens führen.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 33700 vom 2023 einen wichtigen Appell an alle Juristen dar, auf den Zeitpunkt der Begehung des Verbrechens zu achten. Die Feststellung des 'tempus commissi delicti' ist nicht nur eine technische Frage, sondern eine Notwendigkeit, um die Rechte der Angeklagten zu wahren und ein faires Verfahren zu sichern. Das Urteil lädt daher zur Reflexion über die Bedeutung einer genauen Rekonstruktion der Fakten ein, damit Gerechtigkeit tatsächlich verwirklicht werden kann.