Kommentar zu dem Urteil Nr. 36379 vom 2023: Ersatzsanktionen und suspendierte Freilassungen

Das Urteil Nr. 36379 vom 7. Juli 2023, das am 31. August desselben Jahres veröffentlicht wurde, bietet wichtige Denkanstöße zur Regelung der Ersatzsanktionen für kurze Freiheitsstrafen. Insbesondere behandelt der Beschluss des Gerichts von Venedig den Ausschluss der als "suspendierte Freilassungen" bezeichneten Verurteilten vom Zugang zu diesen neuen Ersatzmaßnahmen, gemäß Artikel 95 des Gesetzesdekrets vom 10. Oktober 2022, Nr. 150.

Der rechtliche Kontext und das Urteil

Die betreffende Norm legt spezifische Bedingungen fest, um die Ersetzung von kurzen Freiheitsstrafen zu beantragen. Diese Anfrage ist jedoch an das Pendeln eines Verfahrens vor dem Kassationsgericht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Norm gebunden. Dieser Aspekt hat zu einer Situation der Unvertretbarkeit für die Verurteilten geführt, die, obwohl sie ein rechtskräftiges Urteil zu einer Strafe von nicht mehr als vier Jahren haben, keinen Zugang zu den neuen Maßnahmen haben.

Ersatzsanktionen - Übergangsregelung gemäß Art. 95 des Gesetzesdekrets vom 10. Oktober 2022, Nr. 150 - Ausschluss der sog. suspendierten Freilassungen - Unvertretbarkeit - Ausschluss - Gründe. Im Hinblick auf die Ersatzsanktionen für kurze Freiheitsstrafen bestimmt Art. 95 des Gesetzesdekrets vom 10. Oktober 2022, Nr. 150, dass die Möglichkeit, die Ersetzung beim Vollstreckungsrichter zu beantragen, an das Pendeln des Verfahrens vor dem Kassationsgericht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Norm gebunden ist, was keinen Aspekt der Unvertretbarkeit im Hinblick auf die Regelung der sog. suspendierten Freilassungen, d.h. der Verurteilten mit rechtskräftigem Urteil zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren, die auf einen Beschluss der Überwachungsbehörde über die Gewährung einer alternativen Maßnahme warten, darstellt, da das Urteil vor der Reform rechtskräftig geworden ist.

Die Implikationen für die Verurteilten

Dieses Urteil wirft wichtige Fragen zur Gerechtigkeit der geltenden Norm auf. Die "suspendierten Freilassungen" befinden sich in einer benachteiligten Position im Vergleich zu anderen Verurteilten, die hingegen von den neuen Ersatzmaßnahmen profitieren können. Im Folgenden einige zentrale Überlegungen:

  • Verzögerung bei der Gewährung alternativer Maßnahmen, die das Leben der Verurteilten weiter beeinflussen können.
  • Mögliche Ungleichheiten in der Behandlung von Verurteilten mit ähnlichen Strafen, abhängig vom Datum des Urteils.
  • Notwendigkeit, die Norm zu überarbeiten, um eine größere Gerechtigkeit zwischen den verschiedenen Gruppen von Verurteilten zu gewährleisten.

Fazit

Zusammenfassend hebt das Urteil Nr. 36379 von 2023 die Schwierigkeiten der Regelung der Ersatzsanktionen hervor und wirft Fragen zu deren Anwendung und den Auswirkungen auf die Verurteilten auf, die auf Entscheidungen der Überwachungsbehörde warten. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass der Gesetzgeber die aktuellen Bestimmungen überdenkt, um eine größere Gerechtigkeit und Fairness in der Behandlung der Verurteilten zu gewährleisten und zu verhindern, dass die geltende Norm weitere Ungleichheiten schafft.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci