Das Urteil Nr. 40304 vom 17. September 2024, erlassen vom Kassationsgericht, stellt einen wichtigen Fortschritt in der Rechtsprechung zu den Straftaten des Stalkings dar. Diese Entscheidung klärt einen grundlegenden Aspekt: Die Amtsanwaltschaft im Fall, dass der Täter eine Abmahnung des Polizeipräsidenten erhält, hängt nicht von der zeitlichen Rückschau des betreffenden Beschlusses ab.
Die maßgebliche Norm in diesem Bereich ist Artikel 612 bis des Strafgesetzbuches, der Stalking bestraft, sowie das Gesetzesdekret vom 23. Februar 2009, Nr. 11, das in das Gesetz Nr. 38 vom 23. April 2009 umgewandelt wurde. Artikel 8 dieses Dekrets legt fest, dass die Behörden im Falle einer Abmahnung von Amts wegen bei Vorliegen von Stalking tätig werden müssen, unabhängig von der Zeit, die seit dem Beschluss vergangen ist.
Stalking - Amtsanwaltschaft im Falle einer Abmahnung des Polizeipräsidenten - Relevanz der seit dem Beschluss vergangenen Zeit - Ausschluss. Im Hinblick auf Stalking ist für die Amtsanwaltschaft im Falle, dass der Täter eine Abmahnung gemäß Art. 8 d.l. vom 23. Februar 2009, Nr. 11, umgewandelt in das Gesetz vom 23. April 2009, Nr. 38, erhält, die zeitliche Rückschau des Beschlusses des Polizeipräsidenten nicht relevant.
Dieses Prinzip, das vom Gericht festgelegt wurde, hat zwei bedeutende Implikationen. Erstens wird der Schutz der Opfer von Stalking verstärkt, die auf ein zeitnahes Eingreifen der Behörden zählen können, unabhängig von der seit der Abmahnung vergangenen Zeit. Zweitens wird klargestellt, dass das ständige belästigende Verhalten nicht durch das Ende einer Abmahnung gerechtfertigt werden kann, da das Gesetz die Freiheit und die Ruhe der Menschen schützt.
Das Urteil Nr. 40304 steht in Verbindung mit früheren Entscheidungen, wie dem Urteil Nr. 34474 von 2021 und Nr. 17350 von 2020, die ähnliche Fragen behandelt haben und die Notwendigkeit eines sofortigen Eingreifens im Falle von Stalking bestätigen.
Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 40304 von 2024 eine wichtige Bekräftigung des Gesetzes gegen Stalking dar und betont, dass der Schutz der Opfer Priorität haben muss. Die Behörden sind aufgefordert, von Amts wegen einzugreifen, ohne die seit dem Beschluss des Polizeipräsidenten vergangene Zeit zu berücksichtigen, um so einen effektiven Schutz der individuellen Freiheit zu gewährleisten. Dieser Ansatz steht nicht nur im Einklang mit den nationalen Normen, sondern stimmt auch mit den Prinzipien des Schutzes der Menschenrechte überein, die auf europäischer Ebene festgelegt sind.