Kommentar zu dem Urteil Nr. 624 von 2024: Der Totschlag mit bedingtem Vorsatz und die Rolle der Vorhersehbarkeit

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 624 vom 23. Oktober 2024, das vom Berufungsgericht für Strafsachen in Bari erlassen wurde, stellt einen wichtigen Moment der Reflexion für das italienische Strafrecht dar, insbesondere im Hinblick auf das Delikt des Totschlags mit bedingtem Vorsatz. Das Gericht hat ausführlich das subjektive Element analysiert, das erforderlich ist, um dieses Verbrechen zu qualifizieren, und dabei den Schwerpunkt auf die Kombination von Vorsatz und konkreter Vorhersehbarkeit gelegt.

Das subjektive Element beim Totschlag mit bedingtem Vorsatz

Das Gericht hat klargestellt, dass das psychologische Element des Totschlags mit bedingtem Vorsatz aus der Kombination von Vorsatz, bezogen auf das Delikt der Körperverletzung oder der schweren Körperverletzung, und der konkreten Vorhersehbarkeit des tödlichen Ereignisses resultiert. In diesem spezifischen Fall hatte der Angeklagte, I. B., die Partnerin am Arm gepackt und ihre Bewegungen eingeschränkt, während sie versuchte, sich zu befreien. Dieses Verhalten erwies sich als tödlich, da die Frau gegen eine Glastür prallte und Verletzungen erlitt, die zu ihrem Tod führten.

Subjektives Element - Vorsatz gemischt mit konkreter Vorhersehbarkeit - Fallkonstellation. Das psychologische Element des Delikts des Totschlags mit bedingtem Vorsatz ist eine Kombination aus Vorsatz, für das Delikt der Körperverletzung oder der schweren Körperverletzung, und konkreter Vorhersehbarkeit für das tödliche Ereignis. (Im vorliegenden Fall hielt das Gericht den psychologischen Koeffizienten der konkreten Vorhersehbarkeit im Lichte des Verhaltens des Angeklagten für gegeben, der seine Partnerin am Arm gepackt hatte, um ihre Bewegungen einzuschränken, während sie sich in der Nähe einer Glastür, die eine offensichtliche Gefahrenquelle darstellt, zu befreien versuchte, wodurch die Frau gegen diese prallte und Verletzungen erlitt, die zu ihrem Tod führten).

Die Vorhersehbarkeit des tödlichen Ereignisses

Ein entscheidender Aspekt des Urteils ist die Bewertung der konkreten Vorhersehbarkeit des tödlichen Ereignisses. Das Gericht war der Ansicht, dass der Angeklagte, der in einem Kontext hoher Gefährlichkeit handelte, die Verantwortung hatte, die Folgen seiner Handlungen vorherzusehen. Dieses Prinzip steht im Einklang mit der europäischen und nationalen Rechtsprechung, die eine sorgfältige Betrachtung der Umstände erfordert, unter denen aggressive Handlungen stattfinden.

  • Das Verhalten des Angeklagten muss im Kontext des geschaffenen Risikos bewertet werden.
  • Die Vorhersehbarkeit des Ereignisses muss im Lichte der Ausführungsweise des Delikts analysiert werden.
  • Die strafrechtliche Verantwortung basiert auf der Fähigkeit, den Ausgang der eigenen Handlungen vorherzusehen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 624 von 2024 bietet eine wichtige Reflexion über den Totschlag mit bedingtem Vorsatz und das subjektive Element. Die Unterscheidung zwischen Vorsatz und Vorhersehbarkeit ist entscheidend für das Verständnis der strafrechtlichen Verantwortung in Situationen von Gewalt. Es ist wesentlich, dass die Juristen und die Bürger die Bedeutung dieser Dynamiken verstehen, um tragische Ereignisse wie das beschriebene zu verhindern. Die Rechtsprechung entwickelt sich weiter, und Fälle wie dieser erinnern uns an die Bedeutung einer bewussten und auf die Komplexität menschlicher Beziehungen achtenden Justiz.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci