Analyse des Urteils Nr. 3044 von 2024: Versuch der Geldwäsche und die Konfigurierbarkeit des Verbrechens

Das Urteil Nr. 3044 von 2024, das vom Berufungsgericht Bari erlassen wurde, behandelt ein Thema von großer Bedeutung im Strafrecht: die Konfigurierbarkeit des Versuchs der Geldwäsche. Insbesondere hat das Gericht die von M. D. F. eingelegte Beschwerde als unzulässig erklärt und klargestellt, dass der Versuch der Geldwäsche konfigurierbar ist, im Gegensatz zu dem, was in früheren Entscheidungen behauptet wurde. Dieser Artikel hat die Absicht, die Implikationen dieser Entscheidung zu analysieren und die relevanten gesetzlichen Bestimmungen sowie die einschlägige Rechtsprechung hervorzuheben.

Der Versuch der Geldwäsche: Die Position des Gerichts

Nach Auffassung des Gerichts ist der in Art. 648-bis des Strafgesetzbuches vorgesehene Straftatbestand der Geldwäsche nicht als Delikt mit vorzeitiger Vollziehung konstruiert. Dies impliziert, dass der Versuch der Geldwäsche gegeben sein kann, da es nicht erforderlich ist, dass das Verbrechen vollständig verwirklicht wird, um den Versuch zu konfigurieren. Das Gericht hat bei der Analyse des Falls auf verschiedene Normen und rechtliche Grundsätze verwiesen, darunter:

  • Art. 56 des Strafgesetzbuches, der den Versuch eines Verbrechens definiert;
  • Art. 648-bis des Strafgesetzbuches, der das Verbrechen der Geldwäsche regelt;
  • Gesetz 19/03/1990 Nr. 55, das Präventionsmaßnahmen behandelt;
  • Gesetzesdekret 21/03/1978 Nr. 59, das sich mit Finanzverbrechen befasst.

Die Maxime des Urteils: Eine wesentliche Klarstellung

Geldwäsche - Versuch - Konfigurierbarkeit - Vorliegen - Gründe. Der Versuch der Geldwäsche ist konfigurierbar, da der in Art. 648-bis StGB vorgesehene Straftatbestand in der geltenden Fassung nicht als Delikt mit vorzeitiger Vollziehung konstruiert ist.

Diese Maxime hebt einen entscheidenden Aspekt des Strafrechts hervor: das Verständnis der Unterscheidung zwischen Delikten mit vorzeitiger Vollziehung und solchen mit nachträglicher Vollziehung. Tatsächlich wird bei Delikten mit vorzeitiger Vollziehung das Verbrechen als vollendet betrachtet, sobald die erforderlichen Handlungen vollzogen sind, während bei solchen mit nachträglicher Vollziehung, wie der Geldwäsche, die Durchführung von vorbereitenden Handlungen ausreicht, um den Versuch zu konfigurieren. Dies bedeutet, dass das Eingreifen der Justizbehörden auch in der Versuchsstadium gerechtfertigt ist, wodurch das Rechtssystem vor potenziell illegalen Handlungen geschützt wird.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 3044 von 2024 einen wichtigen Fortschritt im Verständnis der Rechtsvorschriften zur Geldwäsche und zu Versuchen von Straftaten dar. Das Berufungsgericht Bari hat klargestellt, dass der Versuch der Geldwäsche vollständig konfigurierbar ist und somit den Schutz des Rechtssystems gegen illegale Aktivitäten stärkt. Diese Klarstellung ist nicht nur für Juristen von grundlegender Bedeutung, sondern auch für all jene, die im wirtschaftlichen und finanziellen Sektor tätig sind, wo das Risiko der Geldwäsche stets präsent ist.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci