Ungleichbehandlung im Strafvollzug: Kommentar zu Urteil Nr. 47008 vom 2024

Das Urteil Nr. 47008 vom 20. November 2024 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Schritt in der Debatte über das differenzierte Strafvollzugssystem gemäß Artikel 41-bis des Strafvollzugsgesetzes dar. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht die Unrechtmäßigkeit der Regelung bekräftigt, die niedrigere Ausgabenobergrenzen für inhaftierte Personen im speziellen Regime im Vergleich zu den allgemeinen inhaftierten Personen festlegte, und damit eine Ungleichbehandlung aufgezeigt, die nicht gerechtfertigt werden kann.

Der Normenkontext und das Urteil

Die durch das Urteil aufgeworfene Frage betrifft das Rundschreiben vom 11. Oktober 2018, das neue Ausgabenobergrenzen für inhaftierte Personen festlegte. Das Gericht stellte fest, dass die Anwendung dieser Obergrenzen nur auf allgemeine inhaftierte Personen eine ungerechtfertigte Ungleichheit schafft, da dies nicht durch öffentliche Sicherheitsbedürfnisse gerechtfertigt werden kann. Es ist wichtig zu beachten, dass Artikel 41-bis spezielle Maßnahmen für als gefährlicher eingestufte inhaftierte Personen vorsieht, dies jedoch nicht in eine diskriminierende Behandlung gegenüber anderen inhaftierten Personen umschlagen darf.

Differenziertes Vollzugsregime gemäß Art. 41-bis StVollzG - Ausgabenobergrenzen - Maßnahmen der Verwaltung, die diese in geringerer Höhe als für allgemeine inhaftierte Personen festlegt - Unrechtmäßigkeit - Gründe. Im Hinblick auf das differenzierte Strafvollzugssystem gemäß Art. 41-bis StVollzG ist die Maßnahme der Verwaltung, die die neuen Ausgabenobergrenzen gemäß dem Rundschreiben vom 11. Oktober 2018 nur auf allgemeine inhaftierte Personen anwendet, unrechtmäßig und führt zu einer Ungleichbehandlung, die nicht durch öffentliche Sicherheitsbedürfnisse gerechtfertigt ist, in Anbetracht des bescheidenen Anstiegs des Eigenkapitals und der Striktheit der Vorschriften bezüglich des Erwerbs von Waren durch inhaftierte Personen im speziellen Regime.

Die Implikationen des Urteils

Dieses Urteil unterstreicht nicht nur die Notwendigkeit einer gerechten Behandlung der inhaftierten Personen, sondern erinnert auch an die Verantwortung der Strafvollzugsverwaltung, grundlegende Rechte zu gewährleisten. Ungleichheiten in der Behandlung sind nicht nur ungerecht, sondern können auch den Rehabilitationsprozess der inhaftierten Personen gefährden, der eines der Hauptziele des Strafsystems ist. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu berücksichtigen:

  • Das Gleichheitsprinzip, das im Artikel 3 der italienischen Verfassung verankert ist.
  • Die europäischen Bestimmungen über die Rechte der inhaftierten Personen, die darauf abzielen, eine menschenwürdige und angemessene Behandlung sicherzustellen.
  • Die Rolle der Rechtsprechung bei der Überwachung und Korrektur von Ungerechtigkeiten innerhalb des Strafvollzugssystems.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 47008 von 2024 stellt einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Rechte der inhaftierten Personen in Italien dar. Es erfordert eine Neubewertung der Strafvollzugspolitik, um eine gerechte und faire Behandlung für alle zu gewährleisten, ohne Unterscheidungen auf der Grundlage nicht gerechtfertigter Kriterien. Die Verwaltungen müssen auf diese Prinzipien achten und sicherstellen, dass die Vorschriften einheitlich angewendet werden, im Respekt vor der Menschenwürde und den grundlegenden Rechten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci