• via Alberto da Giussano, 26, 20145 Milano
  • +39 02 4003 1253
  • info@studiolegalebianucci.it
  • Strafverteidiger, Familienrechtsexperte, Scheidungsanwalt

Entführung und Entziehung von Minderjährigen: Der Cassationshof äußert sich (Cass. pen., Sez. V, 20.09.2001)

Die jüngste Entscheidung des Cassationshofs, Sektion V, vom 20. September 2001, bietet wichtige Denkanstöße zur rechtlichen Komplexität, die das Verbrechen der Entführung in Bezug auf die Entziehung von Minderjährigen umgibt. Das Urteil klärt, wie diese beiden Straftatbestände koexistieren können, ohne dass der eine den anderen absorbiert, und wie jeder von ihnen unterschiedliche juristische Rechte schützt.

Die Entführung und die Entziehung von Minderjährigen: Definitionen und Implikationen

Die Entführung, geregelt in Artikel 605 des Strafgesetzbuchs, besteht darin, sich gegen den Willen einer Person ihrer zu bemächtigen und sie ihrer persönlichen Freiheit zu berauben. Auf der anderen Seite betrifft die Entziehung von Minderjährigen, geregelt in Artikel 574 StGB, das Verhalten von jemandem, der einen Minderjährigen aus der Obhut derjenigen entzieht, die das Recht dazu haben. Das betreffende Urteil stellt klar, dass beide Straftaten gleichzeitig auftreten können, da jede von ihnen den Schutz unterschiedlicher rechtlicher Güter verfolgt.

Die Gründe für die Koexistenz der Straftaten

Der Cassationshof hat betont, dass im Fall von Entführung und Entziehung von Minderjährigen die rechtswidrigen Handlungen folgende Rechte verletzen können:

  • Das Recht des Sorgeberechtigten, den Minderjährigen in Obhut zu halten;
  • Das Recht des Minderjährigen auf persönliche Freiheit, verstanden als Bewegungsmöglichkeit.
Die Koexistenz von Entführung und Entziehung von Minderjährigen impliziert nicht, dass das eine das andere absorbiert, sondern erfordert eine separate Bewertung jeder Straftat.

Diese Unterscheidung ist wesentlich, da beide Normen darauf abzielen, grundlegende Rechte zu schützen. In der Tat muss die Wahrung der persönlichen Freiheit des Minderjährigen gewährleistet sein, ebenso wie das Recht auf Obhut durch den Sorgeberechtigten. In diesem Kontext orientiert sich die italienische Rechtsprechung an den Prinzipien zum Schutz der Menschenrechte, wie sie durch die Europäische Menschenrechtskonvention festgelegt sind.

Fazit

Das Urteil des Cassationshofs vom 20. September 2001 stellt einen wichtigen Schlüssel zum Verständnis der rechtlichen Dynamik zwischen Entführung und Entziehung von Minderjährigen dar. Die Implikationen dieser Entscheidung sind für Juristen erheblich, da sie dazu einladen, die Umstände jedes Einzelfalls sorgfältig zu prüfen. Die Notwendigkeit, unterschiedliche, aber koexistierende Rechte zu schützen, sollte die Auslegung und Anwendung der strafrechtlichen Normen in diesem Bereich leiten.