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Analyse des Urteils des Kassationsgerichts, Abt. II, Nr. 57393 von 2018: Erpressung und äußere Beihilfe zur Mafia-Vereinigung

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichts, Nr. 57393 vom 19. Dezember 2018, bietet einen wichtigen Anlass zur Reflexion über die Dynamik der äußeren Beihilfe zur Mafia-Vereinigung und die Frage des ne bis in idem. In diesem Fall wurde der Angeklagte verurteilt, weil er durch seine unternehmerische Tätigkeit eine Mafia-Gruppe im Bereich öffentlicher Aufträge begünstigt hatte, was Fragen zur Gültigkeit eines früheren Freispruchs aufwarf.

Der zu prüfende Fall

Die Revision von P.G. betraf die Verurteilung zu neun Jahren Freiheitsstrafe wegen äußerer Beihilfe zur Mafia-Vereinigung und Erpressung. Die Verteidigung bestreite die Entscheidung des Berufungsgerichts von Catanzaro, das das Urteil bestätigt hatte, und argumentierte, dass das Prinzip des ne bis in idem verletzt worden sei:

  • Der P.G. war bereits in einem ähnlichen Fall freigesprochen worden.
  • Die gleichen Handlungen waren Gegenstand einer Untersuchung in einem anderen Verfahren.
Das Kassationsgericht stellte klar, dass die Identität der Handlungen nicht nur anhand des materiellen Gegenstands, sondern auch im Hinblick auf die Spezifität der beteiligten Mafia-Vereinigung bewertet werden muss.

Prinzip des ne bis in idem und Begründung

Das Gericht erklärte, dass das Prinzip des ne bis in idem nicht anwendbar ist, wenn es sich um unterschiedliche Handlungen handelt, die zwar dieselbe Norm verletzen, aber unterscheidbare Elemente aufweisen. In diesem Fall rechtfertigten die Unterschiede der beteiligten Mafia-Gruppen und der territoriale Kontext das Fehlen einer Ausschlusswirkung. Darüber hinaus hob das Gericht hervor, dass die Begründung des Urteils des Berufungsgerichts nicht mangelhaft war, sondern vielmehr eine detaillierte Analyse der während des Verfahrens gesammelten Beweise und Aussagen geliefert hatte.

Schlussfolgerungen und abschließende Überlegungen

Das Urteil des Kassationsgerichts stellt einen bedeutenden Bezugspunkt in der italienischen Rechtsprechung zur äußeren Beihilfe zur Mafia-Vereinigung dar. Es unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und kontextualisierten Bewertung der Handlungen sowie die Notwendigkeit einer soliden und gut strukturierten Begründung in den Haupturteilen. Anwälte und Juristen sollten diese Prinzipien bei der Bearbeitung von Fällen im Zusammenhang mit Mafia-Vereinigungen berücksichtigen, wobei sie die Komplexität solcher Verfahren und die Bedeutung der Wahrung der Verteidigungsrechte im Auge behalten sollten.