Das Urteil Nr. 27703 aus dem Jahr 2024 des Kassationsgerichts befasst sich mit entscheidenden Themen im Zusammenhang mit der betrügerischen Insolvenz, insbesondere in Bezug auf bevorzugte Handlungen während der Insolvenzphase. Die Entscheidung, die von der Strafabteilung V getroffen wurde, beleuchtet die notwendigen Voraussetzungen zur Konfiguration des Insolvenzdelikts in einem Insolvenzrecht, das weiterhin Fragen aufwirft.
Die betrügerische Insolvenz ist ein Delikt, das in Artikel 216 des Insolvenzgesetzes geregelt ist und das Verhalten eines Unternehmers bestraft, der, sich seiner eigenen Insolvenz bewusst, bestimmten Gläubigern zulasten anderer Vorteile verschafft. Im vorliegenden Urteil ging es um A.A., den gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft Ge. Im. Ed. Srl, die 2016 insolvent erklärt wurde. Die beanstandeten Transaktionen umfassten bevorzugte Zahlungen und die Rückzahlung von Anzahlungen, die in einem Kontext von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens erfolgten.
Das Gericht stellte klar, dass die Verrechnung von Schulden und Forderungen das Delikt der bevorzugten Insolvenz integrieren kann, wenn sie während der Insolvenzphase erfolgt und bestimmten Gläubigern zugutekommt.
Das Urteil Nr. 27703 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Bezugspunkt für die Rechtsprechung im Bereich der betrügerischen Insolvenz dar. Es unterstreicht, wie das Bewusstsein des Unternehmers hinsichtlich seiner eigenen Insolvenz und die Art der vorgenommenen Zahlungen strafrechtlich relevante Verhaltensweisen konfigurieren können. Die Entscheidung bietet interessante Anregungen nicht nur für Juristen, sondern auch für Unternehmer, die sich der rechtlichen Implikationen ihrer Handlungen in Krisensituationen bewusst sein müssen.