Analyse des Urteils Nr. 26180 vom Jahr 2024: Unrechtmäßige Einbehaltung öffentlicher Zuschüsse und strafrechtliche Relevanz

Das Urteil Nr. 26180 vom 23. Mai 2024 des Kassationsgerichts, hinterlegt am 3. Juli 2024, bietet bedeutende Einblicke zum Thema der strafrechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Erhalt öffentlicher Zuschüsse. Insbesondere hat das Gericht das Konzept der unrechtmäßigen Einbehaltung rechtmäßig erhaltener Zuschüsse klargestellt und die Bedingungen umrissen, unter denen ein Verhalten als strafrechtlich relevant angesehen werden kann.

Der Normenkontext und das Urteil

Das Delikt der unrechtmäßigen Wahrnehmung öffentlicher Zuwendungen wird durch Artikel 316-ter des Strafgesetzbuches geregelt, der bestraft, wer sich unrechtmäßig öffentliche Zuschüsse aneignet. Das Gericht hat jedoch klargestellt, dass nicht bestraft wird, wer rechtmäßig erhaltene Zuschüsse einbehält, es sei denn, es wird ein unrechtmäßiger Erwerb nachgewiesen. Die Begründung des Urteils hebt hervor, dass die unterlassene Mitteilung von nachträglichen Gründen für den Verlust des erhaltenen Zuschusses zu dem Delikt der Unterschlagung gemäß Artikel 316-bis des Strafgesetzbuches führen kann.

Unrechtmäßige Einbehaltung rechtmäßig erhaltener öffentlicher Zuschüsse - Konstellation des Delikts nach Artikel 316-ter StGB - Ausschluss - Gründe. Die unrechtmäßige Einbehaltung rechtmäßig erhaltener öffentlicher Zuschüsse erfüllt nicht das Delikt der unrechtmäßigen Wahrnehmung öffentlicher Zuwendungen gemäß Artikel 316-ter StGB; strafrechtlich relevant ist nur deren unrechtmäßiger Erwerb. (In der Begründung hat das Gericht klargestellt, dass die unterlassene Mitteilung von nachträglichen Gründen für den Verlust des regulär erhaltenen Zuschusses das Delikt der Unterschlagung gemäß Artikel 316-bis StGB konfigurieren kann, sofern die Zuwendung an eine Zweckbindung gebunden war).

Folgen des Urteils

Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Empfänger öffentlicher Zuschüsse. Es ist entscheidend, zwischen unrechtmäßigem Erwerb und unrechtmäßiger Einbehaltung zu unterscheiden. Insbesondere wenn eine Person einen Zuschuss rechtmäßig erhalten hat, aber später ein Verlustgrund eintritt, stellt die bloße unterlassene Mitteilung dieses Grundes nicht an sich das Delikt der unrechtmäßigen Wahrnehmung dar, kann jedoch das Delikt der Unterschlagung konfigurieren, sofern der Zuschuss spezifischen Zweckbindungen unterlag.

  • Unrechtmäßiger Erwerb: führt zu strafrechtlicher Verantwortung.
  • Unrechtmäßige Einbehaltung: nicht strafrechtlich relevant, wenn die Zuschüsse rechtmäßig erhalten wurden.
  • Unterlassene Mitteilung des Verlustes: kann das Delikt der Unterschlagung integrieren.

Fazit

Das Urteil Nr. 26180 vom Jahr 2024 stellt eine wichtige Klarstellung im Bereich der Verantwortung für unrechtmäßige Wahrnehmung öffentlicher Zuschüsse dar. Es unterscheidet klar zwischen strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen und solchen, die zwar problematisch erscheinen können, jedoch nicht das durch Artikel 316-ter StGB vorgesehene Delikt erfüllen. Diese Klarstellung ist entscheidend für die Empfänger öffentlicher Zuschüsse, die sich ihrer Verantwortung und der potenziellen Risiken im Zusammenhang mit der Verwaltung dieser Beträge bewusst sein müssen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci