Kommentar zum Urteil Nr. 29192 vom 2024: Ersatzstrafen und wirtschaftliche Bedingungen des Angeklagten

Das Urteil Nr. 29192 vom 28. Mai 2024 des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Entscheidung hinsichtlich der Anwendung von Ersatzstrafen für kurze Freiheitsstrafen dar. Das Gericht hat hervorgehoben, dass die Ersetzung solcher Strafen durch eine Geldstrafe im Ermessen des Richters liegt, selbst wenn sich der Angeklagte in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen befindet. Diese Entscheidung klärt nicht nur den Anwendungsbereich der Strafen, sondern bietet auch Anregungen zur rehabilitierenden und präventiven Funktion der Strafe im italienischen Rechtssystem.

Ersatzstrafen: Ein neuer Ansatz

Das Gericht hat klargestellt, dass die Bewertung der Ersetzung kurzer Freiheitsstrafen durch eine Geldstrafe verschiedene Faktoren berücksichtigen muss, einschließlich der wirtschaftlichen Bedingungen des Betroffenen. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den Bestimmungen des Art. 56-quater des Gesetzes vom 24. November 1981, Nr. 689, das kürzlich durch das d.lgs. vom 10. Oktober 2022, Nr. 150, geändert wurde. Diese Bestimmungen erlauben dem Richter eine gewisse Flexibilität, um die Geldstrafe unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände des Falls festzulegen.

  • Der Richter hat das Ermessen, die wirtschaftlichen Bedingungen des Angeklagten zu bewerten.
  • Es ist möglich, Ersatzstrafen auch im Falle wirtschaftlicher Not anzuwenden.
  • Die Prognose des Nichterfüllens bezieht sich nur auf Strafen, die mit Auflagen verbunden sind.

Die Maxime des Gerichts und die Implikationen

Ersatzstrafen für kurze Freiheitsstrafen - Ersatzgeldstrafe - Prekäre wirtschaftliche Bedingungen des Angeklagten - Zulässigkeit - Gründe. Die Ersetzung kurzer Freiheitsstrafen durch eine Geldstrafe liegt im Ermessen des Richters und ist auch gegenüber einem Angeklagten zulässig, der sich in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen befindet, da die Prognose des hinderlichen Nichterfüllens sich nur auf die mit Auflagen verbundenen Ersatzstrafen bezieht. (In der Begründung hat das Gericht präzisiert, dass die Bestimmungen des Art. 56-quater des Gesetzes vom 24. November 1981, Nr. 689, eingeführt durch das d.lgs. vom 10. Oktober 2022, Nr. 150, einen weiten Spielraum zwischen dem minimalen und maximalen täglichen Umwandlungswert ermöglichen, sodass der Richter eine Entscheidung treffen kann, die unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedingungen des Betroffenen gleichzeitig die rehabilitativen und präventiven Ziele der Strafe gewährleistet).

Diese Maxime stellt ein wichtiges Prinzip dar, das beeinflussen kann, wie Strafen angewendet werden, insbesondere in Fällen, in denen der Angeklagte nicht über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügt, um eine Geldstrafe zu bezahlen. Das Gericht betont die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass Strafen verhältnismäßig und gerecht sind, und die grundlegenden Rechte der Angeklagten, einschließlich derjenigen in wirtschaftlicher Not, respektiert werden.

Fazit

Das Urteil Nr. 29192 vom 2024 bietet eine innovative und humanitäre Sicht auf das Strafrecht und betont die Bedeutung der individuellen Bewertung der wirtschaftlichen Bedingungen des Angeklagten. Dieser Ansatz ermöglicht es, die Wirksamkeit der Strafe als Instrument der Rehabilitation und Prävention aufrechtzuerhalten, ohne die Rechte der verletzlichsten Personen zu gefährden. Es ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechteren und zugänglicheren Justiz, die sich positiv auf zukünftige gerichtliche Entscheidungen auswirken könnte.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci