Belästigende Ausübung des Bettelns: Analyse des Urteils Nr. 29233 von 2024

Das Urteil Nr. 29233 vom 22. Mai 2024, das vom Kassationsgericht erlassen wurde, bietet eine wichtige Reflexion über das Delikt der belästigenden Ausübung des Bettelns, insbesondere in Bezug auf das Thema der Verjährung. Diese Entscheidung ist Teil eines komplexen rechtlichen Kontexts, in dem der Schutz von Rechtsgütern und die Definition von habitualen Straftaten eine entscheidende Rolle spielen.

Der rechtliche Kontext des belästigenden Bettelns

Betteln, als Praxis der Bitte um Hilfe von der Gemeinschaft, kann unterschiedliche Formen annehmen. Wenn es jedoch belästigend wird, kann es als Straftat qualifiziert werden. Das Kassationsgericht hat in dem vorliegenden Urteil bekräftigt, dass die belästigende Ausübung des Bettelns als gegebenenfalls habituelles Delikt angesehen werden kann, was bedeutet, dass es sowohl durch einen einzelnen Akt als auch durch die Wiederholung mehrerer homogener Akte verwirklicht werden kann.

  • Ein einzelner Vorfall des belästigenden Bettelns kann eine Straftat darstellen.
  • Die Wiederholung solcher Vorfälle trägt zur Konfiguration eines habitualen Delikts bei.
  • Die Verjährung beginnt mit dem letzten begangenen rechtswidrigen Akt.

Das Prinzip der Verjährung und seine Anwendung

Eine der relevantesten Fragen, die das Gericht behandelt hat, betrifft den Beginn der Verjährungsfristen. Der Leitsatz des Urteils besagt, dass „die belästigende Ausübung des Bettelns ein gegebenenfalls habituelles Delikt ist, das sowohl durch einen einzelnen Fakt als auch durch die Wiederholung einer Vielzahl homogener Fakten verwirklicht werden kann, sodass in letzterem Fall die Verjährungsfristen mit dem Vollzug des letzten rechtswidrigen Aktes beginnen, da nur in diesem Moment die Gefahr einer Verletzung der durch die strafrechtliche Norm geschützten Güter endet.“ Dieses Prinzip ist fundamental, da es festlegt, dass die Verjährung nicht zu laufen beginnt, bis der letzte Akt eintritt, der die geschützten Rechtsgüter verletzen kann.

Fazit

Das Urteil Nr. 29233 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt in der Rechtsprechung zum Thema belästigendes Betteln dar. Es wird klargestellt, dass die Wiederholung von Akten des belästigenden Bettelns ein habituelles Delikt konfigurieren kann und dass die Verjährung mit dem letzten vollzogenen Akt beginnt. Diese Interpretation hilft nicht nur, die Grenzen dieses Delikts besser zu definieren, sondern bietet auch ein nützliches Instrument zum Schutz der betroffenen Rechtsgüter. Es ist entscheidend für Juristen und die öffentliche Verwaltung, diese Hinweise bei der Handhabung von Fällen des belästigenden Bettelns zu berücksichtigen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci