Urteil Nr. 20337 vom 2024: Die Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten in strafrechtlichen Ermittlungen

Die kürzlich erlassene Verfügung Nr. 20337 vom 23. Juli 2024, die vom Kassationsgericht ausgegeben wurde, bietet wichtige Klarstellungen zur Verbreitung von personenbezogenen Daten von Personen, die Ermittlungen unterzogen werden. Diese Entscheidung behandelt die heikle Frage des Ausgleichs zwischen dem Recht auf Vertraulichkeit und dem Recht auf Information und legt klare Kriterien für die Rechtmäßigkeit der Verbreitung sensibler Informationen fest.

Der rechtliche Kontext des Urteils

Im vorliegenden Fall hat das Gericht die Rechtmäßigkeit der Verbreitung von personenbezogenen Daten einer Person, die in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt ist, geprüft. Nach der von dem Urteil festgelegten Regelung ist die Offenlegung für journalistische Zwecke auch ohne die Zustimmung der betroffenen Person erlaubt, vorausgesetzt, dass die Information wesentlich im Hinblick auf öffentliche Interessen ist. Diese Wesentlichkeit ist ein Schlüsselmerkmal, das dem Ermessen des Sachgerichts überlassen bleibt.

Im Allgemeinen ist die Verbreitung von personenbezogenen Daten einer Person, die Ermittlungen unterzogen wird, für journalistische Zwecke erlaubt, auch ohne die Zustimmung der betroffenen Person, im Einklang mit dem ethischen Kodex, der im Art. 139 des Gesetzesdekrets Nr. 196 von 2003 erwähnt wird, und gemäß Art. 137 des genannten Gesetzesdekrets, und zwar nur, wenn sie wesentlich in Bezug auf öffentliche Interessen ist, ein Kriterium, das der Feststellung und Bewertung, fallweise, des Sachgerichts überlassen bleibt, das verpflichtet ist, die Gründe, aus denen es dies für gegeben hält, analytisch darzustellen, wobei Art. 329 der Strafprozessordnung, das einen anderen Zweck der Wahrung des Geheimnisses der Vorermittlungen im Strafprozess hat, keine Rolle spielt.

Die Bedingungen für die Verbreitung personenbezogener Daten

Das Gericht hat betont, dass die Bewertung der Wesentlichkeit fallweise erfolgen muss. Insbesondere sind die Sachgerichte verpflichtet, die Gründe, aus denen sie die Verbreitung der Daten für gerechtfertigt halten, analytisch zu begründen. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er eine strenge Auslegung der spezifischen Umstände jedes Falls impliziert. Im Folgenden die wichtigsten Bedingungen für die Rechtmäßigkeit der Verbreitung personenbezogener Daten:

  • Der Zweck muss journalistisch sein.
  • Es muss ein konkretes öffentliches Interesse bestehen.
  • Der Richter muss die Wesentlichkeit der Nachricht begründen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 20337 von 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt bei der Definition der Grenzen und Bedingungen für die Verbreitung von personenbezogenen Daten von Personen dar, die in Ermittlungen verwickelt sind. Es bekräftigt die Notwendigkeit eines sorgfältigen Ausgleichs zwischen dem Recht auf Vertraulichkeit und dem Recht auf Information und verlangt eine strenge Bewertung durch die Richter. Dieser Ansatz schützt nicht nur die individuellen Rechte, sondern gewährleistet auch, dass Informationen von öffentlichem Interesse verantwortungsbewusst behandelt werden, im Einklang mit den geltenden Vorschriften.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci