Verordnung Nr. 16552 von 2024: Entschuldbarkeit des Fehlers bei der elektronischen Einreichung

Das Urteil Nr. 16552 vom 13. Juni 2024, erlassen vom Kassationsgericht, beleuchtet ein Thema von großer Aktualität im Kontext des Zivilprozessrechts: die Entschuldbarkeit des Fehlers bei der elektronischen Einreichung von Dokumenten. Das Gericht, präsidiert von F. De Stefano und Berichterstatter M. Rossetti, musste über einen Fall entscheiden, in dem eine elektronische Einreichung an eine nicht mehr aktive PEC-Adresse erfolgt war, die automatisch von einer Software generiert wurde.

Der spezifische Fall

Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte eine Einreichung vorgenommen, die, obwohl formal korrekt, aufgrund eines Computerfehlers als unwirksam erwiesen hatte. Das Gericht erachtete diesen Fehler als entschuldbar und begründete die Entscheidung damit, dass der Benutzer nicht in der Lage war, den Fehler mit der gebotenen Sorgfalt zu verhindern oder zu erkennen. Dieser Ansatz ist besonders bedeutsam, da er die technologische Entwicklung und ihre Implikationen im Recht anerkennt.

Im Hinblick auf die Kassationsbeschwerde ist der Fehler bei der elektronischen Einreichung des Dokuments - das an eine nicht mehr aktive PEC-Adresse gesendet wurde - als entschuldbar anzusehen, wenn er durch eine Software verursacht wird und der Benutzer nicht in der Lage ist, ihn mit der von einem durchschnittlichen Individuum erwarteten Sorgfalt zu verhindern oder zu erkennen, da nicht ein Grad an spezialisierter technischer Kompetenz in einem Bereich verlangt werden kann, der noch stark technisiert ist und dessen Funktionsweise schwer zu verstehen ist.

Juristische und technische Implikationen

Dieses Urteil hebt die Bedeutung eines ausgewogenen Ansatzes bei der Bewertung der Verantwortlichkeiten der Benutzer in Situationen hervor, in denen die Technologie eine entscheidende Rolle spielt. Die geltenden Vorschriften, insbesondere Artikel 153 der Zivilprozessordnung, legen fest, dass die Einreichung der Dokumente nach bestimmten Modalitäten erfolgen muss, aber es ist nicht immer möglich, Computerfehler vorherzusehen.

  • Das Gericht hat betont, dass von den Benutzern kein Niveau an spezialisierter technischer Kompetenz verlangt wird.
  • Es ist notwendig, dass die Benutzer auf geeignete Werkzeuge zugreifen können, die die Richtigkeit der Einreichung gewährleisten.
  • Die Rechtzeitigkeit der zweiten Einreichung, die nach Bekanntwerden des Fehlers erfolgt ist, wurde als günstiger Faktor angesehen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 16552 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines besseren Verständnisses der Dynamik zwischen Recht und Technologie dar. Die Anerkennung der Entschuldbarkeit des Fehlers bei der elektronischen Einreichung ermöglicht es, die Rechte der Benutzer zu schützen und ein gerechteres und zugänglicheres Rechtssystem zu fördern. Es ist entscheidend, dass die Juristen sich dieser Entwicklungen bewusst sind und sich darauf vorbereiten, die Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus dem zunehmend verbreiteten Einsatz von Technologien im Zivilprozess ergeben.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci