Verordnung Nr. 17879 vom 2024: Anfechtbarkeit der Vergütungen im Insolvenzverfahren und kostenlose Rechtshilfe

Die kürzlich erlassene Verordnung Nr. 17879 vom 28. Juni 2024, die vom Kassationsgerichtshof erlassen wurde, bietet eine bedeutende Auslegung hinsichtlich der Vergütung von Fachleuten, die vom Insolvenzverfahren beauftragt werden, und hebt wichtige verfahrensrechtliche und normative Aspekte hervor. Insbesondere betrifft der analysierte Fall ein von C. (Clemente Natale) eingereichtes Rechtsmittel gegen M. (Rechtsanwaltskammer des Staates) im Zusammenhang mit dem Vergütungsbeschluss, wobei die Modalitäten der Anfechtung klar festgelegt werden.

Das Prinzip der Anfechtbarkeit der Vergütungen

Das Gericht hat bekräftigt, dass die von den Fachleuten zugunsten der Insolvenz geleistete Arbeit vom zuständigen Richter mit einem Beschluss vergütet wird, der ausschließlich durch die Beschwerde gemäß Art. 26 des Insolvenzgesetzes angefochten werden kann. Dieses Prinzip ist von grundlegender Bedeutung, da es eine klare Grenze für die Anfechtung der Vergütungen festlegt und Unklarheiten in den Verfahren vermeidet.

  • Der Vergütungsbeschluss ist nur durch Beschwerde anfechtbar.
  • Der zuständige Richter trägt die ausschließliche Verantwortung für die Vergütung.
  • Die Kommissionen für die kostenlose Rechtshilfe haben keine Aufsichtsbefugnis über die Vergütungen der Verteidiger im Insolvenzverfahren.

Die Bedeutung der kostenlosen Rechtshilfe

Ein entscheidender Aspekt der Entscheidung betrifft die Insolvenz, die zur kostenlosen Rechtshilfe zugelassen ist. Das Gericht hat klargestellt, dass auch in diesem Kontext der Vergütungsbeschluss denselben Anfechtungsregeln unterliegt, wie sie in Art. 144 des d.P.R. Nr. 115 von 2002 festgelegt sind. Das bedeutet, dass Fachleute, die einem zur kostenlosen Rechtshilfe zugelassenen Insolvenzverfahren Unterstützung leisten, die Vergütung ihrer Honorare nicht auf andere Weise als gesetzlich vorgesehen anfechten können.

Vergütungsbeschluss für Fachleute, die vom Insolvenzverfahren beauftragt sind - Anfechtbarkeit - Beschwerde gemäß Art. 26 Insolvenzgesetz - Steuerverfahren - Insolvenz, die zur kostenlosen Rechtshilfe zugelassen ist - Anfechtung der Vergütung des Verteidigers - Modalitäten - Ausnahme - Ausschluss. Die von den Fachleuten zugunsten der Insolvenz geleistete Arbeit wird vom zuständigen Richter mit einem Beschluss vergütet, der ausschließlich durch das Rechtsmittel der Beschwerde gemäß Art. 26 Insolvenzgesetz angefochten werden kann; dieses Prinzip kennt keine Ausnahmen hinsichtlich des Vergütungsbeschlusses des Verteidigers einer zur kostenlosen Rechtshilfe zugelassenen Insolvenz in einem Steuerverfahren, wie sich aus Art. 144 des d.P.R. Nr. 115 von 2002 ergibt, der dem zuständigen Richter und nicht den Kommissionen für kostenlose Rechtshilfe alle Aufsichtsfragen überträgt.

Schlussfolgerungen

Die Verordnung Nr. 17879 vom 2024 stellt eine wichtige Klarstellung im Bereich der Vergütung von Fachleuten im Rahmen des Insolvenzverfahrens dar. Sie hebt die zentrale Rolle des zuständigen Richters und die Notwendigkeit hervor, die gesetzlich festgelegten Verfahren für die Anfechtung zu befolgen. Dies schützt nicht nur die Rechte der Fachleute, sondern gewährleistet auch eine größere Transparenz und Fairness in den Insolvenzverfahren. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Fachleute im juristischen Bereich sich dieser Bestimmungen bewusst sind, um deren korrekte Anwendung zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci