Beschluss Nr. 17248 vom 2024: Die Vorfinanzierbarkeit von beruflichen Leistungen im Insolvenzrecht

Der jüngste Beschluss Nr. 17248 vom 21. Juni 2024, erlassen vom Kassationsgericht, bietet wichtige Klarstellungen zur Vorfinanzierbarkeit von beruflichen Forderungen im Kontext von Insolvenzverfahren. Diese Maßnahme fügt sich in einen komplexen, aber grundlegenden rechtlichen Rahmen ein, der es ermöglicht, zu verstehen, wie berufliche Leistungen, die in der außergerichtlichen Phase erbracht werden, die Verwaltung der insolvenzrechtlichen Verbindlichkeiten beeinflussen können.

Der Kontext des Urteils

Der zu prüfende Fall betrifft einen Fachmann, der einem Schuldner, der später für insolvent erklärt wurde, außergerichtliche Unterstützung geleistet hat. Die zentrale Frage betrifft die Möglichkeit, die Forderung für solche Leistungen als vorfinanzierbar gemäß Artikel 111 der Insolvenzordnung zu betrachten. Der Beschluss stellt klar, dass, damit die Forderung von dieser Vorfinanzierung profitieren kann, es notwendig ist, dass die Leistungen mit dem Interesse der Gläubigermasse übereinstimmen und funktional zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Unternehmenskrise beitragen.

  • Die Leistungen müssen teleologisch mit dem konkursrechtlichen Regime übereinstimmen.
  • Sie müssen darauf abzielen, die Integrität des Wertes des Unternehmensvermögens zu erhalten.
  • Das Funktionalitätsurteil muss ex ante, das heißt vor Kenntnis der erzielten Ergebnisse, erfolgen.

Die Leitsätze des Urteils

Forderung für berufliche Leistungen - Außergerichtliche Unterstützung vor der Insolvenzerklärung - Vorfinanzierbarkeit gemäß Art. 111 Insolvenzordnung - Bedingungen - Grundlage. Im Bereich der Insolvenz genießt die Forderung des Fachmanns, der den später insolventen Schuldner außergerichtlich unterstützt hat, die sogenannte funktionale Vorfinanzierung gemäß Art. 111, Absatz 2, Insolvenzordnung, sofern die betreffenden Leistungen teleologisch mit dem Interesse der Gläubigermasse an der umgehenden Einleitung des für die tatsächliche Substanz des Unternehmens und die tatsächlichen Möglichkeiten der Insolvenzverwaltung angemessenen konkursrechtlichen Regimes übereinstimmen und daher nach einem ex ante Urteil, das unabhängig vom tatsächlich erzielten Ergebnis ist, als funktional oder zur Einreichung des entsprechenden Antrags und zur Vorbereitung der hierfür notwendigen Unterlagen oder zur Erhaltung der Integrität des Wertes des Unternehmensvermögens oder des betreffenden Unternehmens bewertbar sind.

Dieser Leitsatz hebt die Notwendigkeit eines proaktiven Ansatzes seitens der Fachleute hervor, die in Schwierigkeiten befindliche Schuldner unterstützen. Es ist entscheidend, dass ihre Leistungen auf den Schutz der Interessen der Gläubiger und das Management der Krise ausgerichtet sind, wodurch sie zu einem effektiven Insolvenzverfahren beitragen.

Fazit

Der Beschluss Nr. 17248 vom 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt bei der Definition der Kriterien für die Vorfinanzierbarkeit von beruflichen Forderungen dar. Er betont, wie wichtig die Qualität und die Ausrichtung der erbrachten Leistungen für die Anerkennung solcher Forderungen im Insolvenzverfahren sind. Für die Fachleute der Branche ist dieses Urteil eine Aufforderung, über die Bedeutung einer gezielten und strategischen Unterstützung nachzudenken, die den Bedürfnissen der Gläubigermasse Rechnung trägt und eine faire und transparente Behandlung im Rahmen der Insolvenzverfahren gewährleistet.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci