Kommentar zu Urteil Nr. 28218 von 2023: Misshandlungen in der Familie und nachteilige Regelungen

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 28218 vom 24. Januar 2023 des Kassationsgerichts bietet wichtige Denkanstöße zur Anwendung der Vorschriften über Misshandlungen in der Familie und zur Nachfolgeregelung der Gesetze. Insbesondere betrifft der geprüfte Fall das komplexe Thema der nachträglich nachteiligen Vorschrift, ein entscheidender Aspekt zum Schutz der Rechte der Opfer von Familiendelikten.

Die nachträglich nachteilige Vorschrift

Das Gericht hat klargestellt, dass im Falle von Misshandlungen gegen Familienangehörige und Lebenspartner die Anwendbarkeit der nachträglich nachteiligen Vorschrift auf spezifische Situationen beschränkt ist. Laut der in dem Urteil ausgedrückten Maxime: "Gewohnheitsdelikt - Nachfolgeregelung der Gesetze - Nachträglich nachteilige Vorschrift - Anwendbarkeit - Bedingungen. Im Hinblick auf Misshandlungen gegen Familienangehörige und Lebenspartner, wenn ein Teil des Verhaltens unter der Gültigkeit der strafbewehrten Bestimmung des Art. 572 StGB, wie sie durch Art. 4, Abs. 1, Buchst. d, des Gesetzes vom 1. Oktober 2012, Nr. 172, verschärft geändert wurde, begangen wird, findet die nachträglich nachteilige Vorschrift für den Täter nur dann Anwendung, wenn nach ihrem Inkrafttreten ein ausreichendes Verhaltenssegment erfolgt, das für sich genommen die Gewohnheit des Delikts integriert."

Gewohnheitsdelikt - Nachfolgeregelung der Gesetze - Nachträglich nachteilige Vorschrift - Anwendbarkeit - Bedingungen. Im Hinblick auf Misshandlungen gegen Familienangehörige und Lebenspartner, wenn ein Teil des Verhaltens unter der Gültigkeit der strafbewehrten Bestimmung des Art. 572 StGB, wie sie durch Art. 4, Abs. 1, Buchst. d, des Gesetzes vom 1. Oktober 2012, Nr. 172, verschärft geändert wurde, begangen wird, findet die nachträglich nachteilige Vorschrift für den Täter nur dann Anwendung, wenn nach ihrem Inkrafttreten ein ausreichendes Verhaltenssegment erfolgt, das für sich genommen die Gewohnheit des Delikts integriert.

Diese Überlegung ist grundlegend, um zu verstehen, wie gesetzliche Änderungen bereits stattgefundene Verhaltensweisen beeinflussen können, insbesondere wenn es um Gewohnheitsdelikte geht. Die Vorschrift, die die Position des Täters verschlechtert, kann nicht rückwirkend angewendet werden, es sei denn, es treten neue Verhaltenssegmente auf, die ausreichen, um die Gewohnheit des Delikts selbst zu konstituieren.

Implikationen des Urteils

Die Implikationen des Urteils Nr. 28218 gehen weit über den spezifischen Fall hinaus. Hier sind einige zentrale Überlegungen:

  • Der Schutz der Opfer von Misshandlungen muss mit den Rechten des Täters in Einklang gebracht werden, um rückwirkende Anwendungen der Strafvorschriften zu vermeiden.
  • Es ist entscheidend, dass gesetzliche Änderungen klar und verständlich sind, damit alle Akteure des Rechtssystems im Einklang mit dem Gesetz handeln können.
  • Das Gericht bekräftigt das Prinzip der Legalität, wonach niemand bestraft werden kann, es sei denn, es existiert ein Gesetz, das ausdrücklich die Tatbestandsmerkmale des Delikts vorsieht.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 28218 von 2023 einen wichtigen Referenzpunkt für die Rechtsprechung im Bereich der Misshandlungen in der Familie darstellt. Es verdeutlicht das empfindliche Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Opfer und der Wahrung der Rechte des Täters und hebt die Bedeutung einer korrekten Anwendung der geltenden Vorschriften hervor. Die Frage der Nachfolgeregelung von Gesetzen und nachträglich nachteiligen Vorschriften bleibt ein zentrales Thema im Strafrecht und wirft bedeutende Fragen zur Gerechtigkeit und Fairness bei der Behandlung von Familiendelikten auf.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci