Kommentar zum Urteil Nr. 26223 vom 2023: Schadensersatz und fortgesetzte Straftaten

Das Urteil Nr. 26223 vom 4. Mai 2023, das am 16. Juni 2023 hinterlegt wurde, bietet wichtige Klarstellungen zur Anwendung der mildernden Umstände im Kontext fortgesetzter Straftaten. Insbesondere hat das Gericht das Thema Schadensersatz angesprochen und wie dieser die Strafzumessung beeinflussen kann, wobei die entscheidende Rolle der Entschädigung bei der Bestimmung der Haltung der Rechtsprechung gegenüber dem Angeklagten hervorgehoben wird.

Das Prinzip des Schadensersatzes

Der Kassationsgerichtshof hat in dem vorliegenden Urteil bekräftigt, dass der Schadensersatz gemäß Art. 62 Nr. 6 StGB ein grundlegendes Element ist, das zur Anwendung mildernder Umstände führen kann. Es ist jedoch entscheidend, dass der Schadensersatz angemessen erfolgt. Wenn der gezahlte Betrag niedriger ist als der Gesamtschaden, hat das Gericht festgelegt, dass der Schadensersatz dem schwereren Schuldenposten zugeordnet werden muss, gemäß den Bestimmungen des Art. 1193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Schadensersatz gemäß Art. 62 Nr. 6 StGB – Betrag niedriger als die Gesamtsumme – Zuordnungsrichtlinien – Art. 1193 BGB – Anwendbarkeit – Konsequenzen – Fallkonstellation. Im Hinblick auf fortgesetzte Straftaten ist der mildernde Umstand gemäß Art. 62 Nr. 6 StGB, sofern der Schadensersatz durch die Zahlung eines Betrags unterhalb des Gesamtschadensbetrags erfolgt, zu bewerten und anzuwenden - sofern vom Schädiger keine andere Angabe gemacht wird - indem der Schadensersatz dem schwereren Schuldenposten zugeordnet wird, basierend auf den Kriterien des Art. 1193 BGB, mit der Folge, dass die Milderung ausschließlich dann greift, wenn der gezahlte Betrag als Schadensersatz mindestens dem Schaden entspricht, der durch die als schwerer bewertete strafbare Handlung verursacht wurde.

Die Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil hat verschiedene praktische Auswirkungen für Anwälte und Angeklagte. Erstens wird klargestellt, dass der bloße Schadensersatz nicht immer ausreicht, um eine Strafmilderung zu erreichen. Es ist entscheidend, dass der gezahlte Betrag im Einklang mit dem erlittenen Schaden des Opfers steht. Andernfalls könnte die Milderung möglicherweise nicht anwendbar sein. Daher ist es wichtig, dass die Anwälte ihre Mandanten bei der Handhabung der Schadensersätze unterstützen und die Zuordnungsrichtlinien des Bürgerlichen Gesetzbuchs berücksichtigen.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 26223 vom 2023 einen wichtigen Leitfaden für die Bewertung mildernder Umstände im Falle fortgesetzter Straftaten und Schadensersatz dar. Es bietet eine entscheidende Klarstellung darüber, wie die Zuordnungsrichtlinien angewendet werden sollten, und hebt die Bedeutung einer korrekten Handhabung des Schadensersatzes hervor. Anwälte und Fachleute in diesem Bereich müssen besondere Aufmerksamkeit auf diese Aspekte legen, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten, die den geltenden Vorschriften entspricht.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci