Unbefugter Zugang zu Computersystemen: das Urteil Nr. 27900 von 2023 und der Fall Dropbox

Das Urteil Nr. 27900 vom 22. Februar 2023 des Kassationsgerichts bietet eine wichtige Reflexion über das Thema des unbefugten Zugangs zu Computersystemen, insbesondere in Bezug auf virtuelle Speicherplätze wie Dropbox. Diese Entscheidung unterstreicht, wie wichtig es ist, den Inhaber des Speicherplatzes und sein “ius excludendi alios” für den Zugang zu identifizieren, bevor ein Zugang gemäß Art. 615-ter des Strafgesetzbuchs als unbefugt qualifiziert werden kann.

Der rechtliche Kontext

Gemäß Art. 615-ter, Absatz 1, des italienischen Strafgesetzbuchs ist der unbefugte Zugang zu einem Computer- oder Telekommunikationssystem ein Verbrechen, das eine klare Identifizierung desjenigen erfordert, der das Zugangsrecht hat. Das Gericht stellte fest, dass im konkreten Fall zu überprüfen ist, ob der betreffende Dropbox-Ordner im ausschließlichen Besitz der Angeklagten war oder der Gesellschaft gehörte, für die sie arbeiteten.

Unbefugter Zugang zu einem Computer- oder Telekommunikationssystem – So genannter “Dropbox”-Speicherplatz - Tatbestand gemäß Art. 615 ter, Absatz 1, StGB – Ermittlung des Inhabers des Speicherplatzes und seines “ius excludendi alios” für den Zugang – Notwendigkeit – Vorliegen - Tatbestand. Im Hinblick auf den unbefugten Zugang zu einem Computer- oder Telekommunikationssystem setzt der Tatbestand gemäß Art. 615-ter, Absatz 1, StGB voraus, dass der Inhaber des Speicherplatzes und sein “ius excludendi alios” für den Zugang zu der genannten Anwendung identifiziert werden. (Tatbestand, in dem das Gericht die Entscheidung mit Aufhebung und Zurückweisung annullierte, da es notwendig war zu überprüfen, ob der so genannte “Dropbox”-Ordner im ausschließlichen Besitz der Angeklagten war, die ihn erstellt und vorübergehend der Gesellschaft, für die sie arbeiteten, zur Verfügung gestellt hatten, oder ob er der genannten Gesellschaft gehörte, da nur im letzteren Fall ihr Zugang zur Änderung des Kontos durch die Änderung der E-Mail-Adresse, die nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgenommen wurde, als unbefugt betrachtet werden konnte).

Die Implikationen des Urteils

Dieses Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall für die italienische Rechtsprechung dar, da es klärt, dass der Begriff des unbefugten Zugangs nicht verallgemeinert angewendet werden kann. Es ist entscheidend festzustellen, wer das Zugangsrecht zu virtuellen Räumen hat und welche Nutzungsbedingungen gelten. Die Überlegungen des Gerichts betonen die Notwendigkeit einer detaillierten Analyse der spezifischen Situation, um oberflächliche Interpretationen zu vermeiden.

  • Identifizierung des Inhabers des Speicherplatzes: Wer hat das Konto erstellt?
  • Vorübergehende Nutzung des Speicherplatzes durch Dritte: Welche Rechte verbleiben?
  • Die rechtlichen Konsequenzen eines unbefugten Zugangs: Welche Strafen sind vorgesehen?

Fazit

Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 27900 von 2023 sehr relevante Denkanstöße für alle, die im Bereich des Computerstrafrechts tätig sind. Die genaue Bestimmung des Inhabers eines Computersystems ist entscheidend für die korrekte Anwendung der Vorschriften. Unternehmen müssen insbesondere darauf achten, wie sie virtuelle Räume verwalten und welche Zugangsrechte sie ihren Mitarbeitern gewähren, um schwerwiegende rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci