Kommentar zum Urteil Nr. 27587 von 2023: Bedingte Aussetzung der Strafe und Vergleich

Das Urteil Nr. 27587 vom 19. April 2023, erlassen vom Kassationsgericht, behandelt Themen von großer Bedeutung im Bereich des Strafrechts, insbesondere in Bezug auf die bedingte Aussetzung der Strafe und das Verfahren des Vergleichs. Diese Entscheidung fügt sich in einen rechtlichen Kontext ein, der sich ständig weiterentwickelt und von jüngsten gesetzlichen Änderungen geprägt ist, die darauf abzielen, Rückfälle zu verhindern und eine angemessenere Nutzung alternativer Maßnahmen zur Haft zu gewährleisten.

Der rechtliche Rahmen des Urteils

Das Gericht hat die Verletzung des Artikels 165, Absatz fünf, des Strafgesetzbuches geprüft, der die Möglichkeit vorsieht, die bedingte Aussetzung der Strafe zu gewähren, wobei dies an die Erfüllung spezifischer Verpflichtungen geknüpft ist, darunter die Teilnahme an Rehabilitationskursen. Die Entscheidung reiht sich in die Gesetze vom 19. Juli 2019, Nr. 69, und vom 27. September 2021, Nr. 134, ein, die die sanktionsrechtliche Behandlung erheblich verändert haben und den Schwerpunkt auf die Notwendigkeit der Rückfallprävention und die Einschränkung des Eingriffs des Richters in den Vergleichsvertrag legen.

Die Leitsätze des Urteils

Bedingte Aussetzung der Strafe - Verletzung des Art. 165, Absatz fünf, StGB - Revision gemäß Art. 448, Absatz 2-bis, StPO - Zulässigkeit - Vorhandensein - Gründe. Das Urteil über den Vergleich, das in Bezug auf die durch Art. 165, Absatz fünf, StGB - geändert, in Übereinstimmung mit den supranationalen Vorgaben, durch das Gesetz vom 19. Juli 2019, Nr. 69 und weiter "verstärkt" durch das Gesetz vom 27. September 2021, Nr. 134, zum Zwecke der Prävention des Rückfallrisikos und der Einschränkung der richterlichen Eingriffsbefugnis in den Inhalt des Vergleichsvertrags, der im Ermessen der Parteien liegt - den Vorteil der bedingten Aussetzung der Strafe angewandt hat, ohne an die Erfüllung der Verpflichtung zur Teilnahme an spezifischen Rehabilitationskursen gebunden zu sein, die von derselben Norm vorgesehen sind, ist wegen eines Mangels an illegaler Strafe gemäß Art. 448, Absatz 2-bis, StPO anfechtbar. (In Anwendung des Prinzips hat das Gericht hervorgehoben, dass die Bestimmung gemäß Art. 448, Absatz 2-bis, StPO im Hinblick auf die Erfordernisse der Beschleunigung und Entlastung des Verfahrens des Vergleichs auszulegen ist, im Einklang mit dem Prinzip gemäß Art. 111, Absatz 7, Verfassung).

Folgen des Urteils

Dieses Urteil stellt einen wichtigen Bezugspunkt für Anwälte und Fachleute des Strafrechts dar, da es klarstellt, dass der Richter die bedingte Aussetzung der Strafe nicht anwenden kann, ohne die Erfüllung der Ausbildungsanforderungen zu berücksichtigen. Es betont die Bedeutung eines Ansatzes, der die Schnelligkeit des Verfahrens mit der Achtung der Grundrechte in Einklang bringt, wie im Artikel 111 der Verfassung festgelegt. Die praktischen Konsequenzen dieser Entscheidung können Folgendes umfassen:

  • Eine größere Aufmerksamkeit der Richter bei der Anwendung alternativer Maßnahmen zur Haft.
  • Mögliche Änderungen der rechtlichen Praktiken im Zusammenhang mit dem Vergleich.
  • Stärkung der Rolle von Ausbildung und Rehabilitation für Verurteilte.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 27587 von 2023 nicht nur einige Aspekte der geltenden Gesetzgebung klärt, sondern auch dazu einlädt, über das Gleichgewicht zwischen den Anforderungen der Gerechtigkeit und den individuellen Rechten nachzudenken. Das Gericht hat mit diesem Eingriff bekräftigt, dass die Einhaltung der Vorschriften grundlegend ist, um ein gerechtes und funktionales Strafsystem zu gewährleisten. Dies ist eine klare Botschaft an alle Rechtspraktiker: Das Gesetz muss mit Strenge, aber auch mit Menschlichkeit angewendet werden, um die soziale Reintegration von Verurteilten zu fördern und Rückfälle zu verhindern.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci