Urteil Nr. 48749 von 2023: Die Verleumdung und das Verteidigungsrecht

Das kürzlich verkündete Urteil Nr. 48749 des Kassationsgerichts, das am 6. Dezember 2023 eingereicht wurde, bietet eine wichtige Reflexion über ein sensibles Thema: die Schnittstelle zwischen dem Recht auf Verteidigung und der Verleumdung. Der Gegenstand der Entscheidung betrifft die verleumderischen Aussagen, die der Beschuldigte im Rahmen der Vernehmung gemacht hat, und deren Nicht-Strafbarkeit gemäß Art. 51 des Strafgesetzbuches.

Der Rechtliche Kontext

Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass die belastenden Aussagen, die der Beschuldigte gegen Dritte macht, während er sich ihrer Unschuld bewusst ist, nicht von dem im Rahmen des Rechts auf Verteidigung vorgesehenen Entlastungsgrund profitieren können. Diese Entscheidung basiert auf einer strengen Auslegung der Norm und hebt hervor, dass das Verbrechen der Verleumdung nicht zu denjenigen gehört, für die die Ursache für den Ausschluss der Schuld gemäß Art. 384, Absatz eins, des Strafgesetzbuches gilt.

Verleumderische Aussagen des Beschuldigten - Ausübung des Rechts auf Verteidigung - Entlastungsgrund gemäß Art. 51 StGB - Anwendbarkeit - Ausschluss - Gründe. Die vom Beschuldigten im Rahmen der Vernehmung gegen Dritte gemachten belastenden Aussagen, in dem Wissen um deren Unschuld, sind nicht durch die Ausübung des Rechts auf Verteidigung entlastet, gemäß Art. 51 StGB. (In der Begründung hat das Gericht klargestellt, dass die Nicht-Einbeziehung des Verbrechens der Verleumdung in die Gruppe derjenigen, für die die Ursache für den Ausschluss der Schuld gemäß Art. 384, Absatz eins, StGB gilt, dazu führt, dass die Verteidigung, die durch verleumderische Anschuldigungen erfolgt, die 'a fortiori' die Rechtswidrigkeit des Verhaltens nicht ausschließt).

Folgen des Urteils

Diese Entscheidung des Kassationsgerichts könnte wichtige Auswirkungen auf die rechtliche Praxis haben, insbesondere hinsichtlich der Verteidigung der Angeklagten. Hier sind einige Schlüsselpunkte, die zu berücksichtigen sind:

  • Verleumdung als schweres Verbrechen: Verleumderische Aussagen sind nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch strafrechtlich verfolgbar.
  • Das Recht auf Verteidigung hat Grenzen: Auch wenn es im Strafprozess grundlegend ist, rechtfertigt es keine unbegründeten Anschuldigungen gegen Dritte.
  • Notwendigkeit der Vorsicht: Anwälte müssen sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein, die aus Aussagen resultieren können, die als verleumderisch interpretiert werden könnten.

Fazit

Das Urteil Nr. 48749 von 2023 stellt klar, dass die Ausübung des Rechts auf Verteidigung nicht als Schild verwendet werden kann, um verleumderisches Verhalten zu rechtfertigen. Diese Auslegung des Gesetzes stärkt die Bedeutung einer ethischen und verantwortungsvollen Verteidigung, die die Rechte anderer respektiert und nicht in unbegründete Angriffe umschlägt. Der Wunsch ist, dass diese Entscheidung als Abschreckung für zukünftige ähnliche Verhaltensweisen dient und ein bewusster Umgang mit dem Recht auf Verteidigung im Einklang mit den Normen und Prinzipien der Gerechtigkeit gefördert wird.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci