Analyse des Urteils Nr. 14700 vom Jahr 2023: Cartabia-Reform und Strafverfolgung von Delikten auf Antrag

Das Urteil Nr. 14700 vom 7. Dezember 2023, erlassen vom Kassationsgericht, bietet eine wichtige Gelegenheit zur Reflexion über die Cartabia-Reform, insbesondere über die geänderte Regelung bezüglich der auf Antrag verfolgbaren Straftaten. Der Gegenstand der Entscheidung betrifft die Möglichkeit, die Anklage durch die Staatsanwaltschaft zu ändern, auch nachdem die Frist zur Einreichung eines Antrags abgelaufen ist, indem eine Verschärfung geltend gemacht wird, die das Delikt von Amts wegen verfolgbar macht.

Der Normenkontext und die Cartabia-Reform

Die Cartabia-Reform, umgesetzt durch das Gesetzesdekret Nr. 150 von 2022, hat erhebliche Änderungen im Verfahren zur Strafverfolgung bestimmter Delikte gebracht. Gemäß Art. 2 dieses Dekrets sind viele Delikte ausschließlich auf Antrag der geschädigten Person verfolgbar geworden. Das analysierte Urteil klärt jedoch, dass, obwohl die Fristen für den Antrag abgelaufen sein können, die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit hat, die Anklage zu ändern, indem sie eine Verschärfung geltend macht.

Delikt, das aufgrund der durch das Gesetzesdekrets Nr. 150 von 2022 (Cartabia-Reform) eingeführten Änderung auf Antrag verfolgbar geworden ist - Ablaufen der Frist zur Einreichung eines Antrags gemäß Art. 85 des genannten Gesetzesdekrets - Ergänzende Geltendmachung einer erschwerenden Tatsache - Möglichkeit - Vorhandensein - Folglich verfolgbares Delikt von Amts wegen - Vorhandensein - Gründe - Sachverhalt. Im Hinblick auf Delikte, die aufgrund der durch Art. 2 des Gesetzesdekrets vom 10. Oktober 2022, Nr. 150, eingeführten Änderungen auf Antrag verfolgbar geworden sind, ist es der Staatsanwaltschaft gestattet, sofern die Frist zur Einreichung des Antrags gemäß Art. 85 des genannten Gesetzesdekrets abgelaufen ist, die Anklage durch die Geltendmachung einer erschwerenden Tatsache in der Verhandlung zu ändern, die das Delikt von Amts wegen verfolgbar macht. (Sachverhalt betreffend Diebstahl von Elektrizität, bei dem das Gericht die Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens aufgehoben hat, da das Gericht der Staatsanwaltschaft nicht gestattet hatte, ergänzend die Verschärfung gemäß Art. 625, Absatz 1, Nr. 7, Strafgesetzbuch, geltend zu machen, die das Delikt, das sich auf ein funktional für den öffentlichen Dienst bestimmtes Gut bezieht, von Amts wegen verfolgbar gemacht hätte, wobei es versäumt hat, die nachträglichen Beweise zu bewerten, die die Legitimität dieser ergänzenden Geltendmachung stützen könnten).

Implikationen des Urteils

Die Entscheidung des Gerichts hat wichtige Auswirkungen auf die Handhabung von Strafverfahren. Insbesondere wird hervorgehoben, dass das Gericht eine frühere Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens aufgehoben hat, und zwar mit der Begründung, dass das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, eine erschwerende Tatsache geltend zu machen, nicht stattgegeben hat. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Bewertung der nachträglichen Beweise, die den Verlauf des Verfahrens erheblich beeinflussen können.

  • Anerkennung der Möglichkeit einer ergänzenden Geltendmachung
  • Bedeutung der Frist für die Einreichung des Antrags
  • Möglichkeit der Verfolgbarkeit von Amts wegen bei Vorliegen von erschwerenden Umständen

Fazit

Das Urteil Nr. 14700 von 2023 stellt einen wichtigen Schritt in der Klärung der Vorschriften zur Verfolgbarkeit von Delikten auf Antrag dar und hebt hervor, wie die durch die Cartabia-Reform eingeführten Änderungen mit der Befugnis der Staatsanwaltschaft interagieren können. Diese Entscheidung klärt nicht nur die Grenzen der Verfolgbarkeit, sondern lädt auch zur Reflexion über die Notwendigkeit einer sorgfältigen und strengen Anwendung der Vorschriften ein, damit die Gerechtigkeit fair und zeitnah gewährleistet werden kann.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci