Urteil Nr. 17072 vom 2023: Alternative Maßnahmen zur Haft und deren Widerruf

Das Urteil Nr. 17072 vom 24. Oktober 2023, erlassen vom Kassationsgericht, behandelt ein Thema von großer Relevanz im Kontext des italienischen Strafvollzugssystems: den Widerruf der alternativen Maßnahmen zur Haft. Insbesondere klärt die Entscheidung die ausschließlichen Wirkungen des vorläufigen Widerrufs im Vergleich zu denen, die im Art. 58-quater des Strafvollzugsgesetzes festgelegt sind.

Der rechtliche Rahmen der alternativen Maßnahmen

In Italien werden die alternativen Maßnahmen zur Haft durch das Gesetz 26/07/1975 Nr. 354 geregelt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, eine Form der Strafe zu gewährleisten, die nicht notwendigerweise den Entzug der Freiheit beinhaltet und ein schrittweises Wiederinklusionsverfahren in die Gesellschaft ermöglicht. Artikel 58-quater legt insbesondere die Bedingungen und Wirkungen der Gewährung und des Widerrufs solcher Maßnahmen fest.

  • Die alternativen Maßnahmen können vorläufig gewährt werden.
  • Der Widerruf der vorläufigen Maßnahmen hat nicht die gleichen Wirkungen wie der endgültige Widerruf.
  • Der rechtliche Schutz, der im Art. 58-quater vorgesehen ist, gilt nur im Falle eines endgültigen Widerrufs.

Analyse des Urteils

Alternative Maßnahmen zur Haft - Vorläufige Gewährung - Widerruf - Ausschließliche Wirkungen gemäß Art. 58-quater, StGB - Ausschluss - Gründe. Im Bereich der alternativen Maßnahmen zur Haft ist der Widerruf der vorläufig gewährten Maßnahme durch den Überwachungsrichter nicht geeignet, die ausschließlichen Wirkungen gemäß Art. 58-quater, StGB, zu erzeugen, die ausschließlich aus dem Widerruf einer dauerhaft vom Überwachungsgericht gewährten alternativen Maßnahme resultieren.

Das Gericht stellt mit diesem Urteil fest, dass der Widerruf einer vorläufig gewährten Maßnahme nicht die ausschließlichen Wirkungen gemäß Art. 58-quater erzeugt. Dieser Artikel sieht vor, dass nur der endgültige Widerruf rechtliche Konsequenzen für die betroffene Person nach sich ziehen kann. Daher unterstreicht die Entscheidung, dass der vorläufige Widerruf nicht mit einem endgültigen Widerruf verwechselt werden darf, da letzterer die Fähigkeit hat, den Zugang zu zukünftigen alternativen Maßnahmen zu verwehren.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 17072 vom 2023 stellt eine wichtige Klarstellung im Bereich der alternativen Maßnahmen zur Haft dar. Es hebt die grundlegende Unterscheidung zwischen vorläufigem und endgültigem Widerruf hervor und betont die Notwendigkeit einer korrekten Auslegung der geltenden Vorschriften. Diese rechtliche Ausrichtung könnte zukünftige Entscheidungen in diesem Bereich beeinflussen und bietet einen bedeutenden Referenzpunkt für Anwälte und Juristen sowie für die im Strafrechtssystem beteiligten Personen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci