Befreiung von der IMU und Katasterklassifizierung: Kommentar zur Verordnung Nr. 9364 von 2024

Mit der Verordnung Nr. 9364 vom 8. April 2024 hat der Kassationsgerichtshof ein wichtiges Thema für viele Steuerpflichtige angesprochen: die Frage der Befreiung von der IMU im Zusammenhang mit der Katasterklassifizierung von Immobilien. Diese Entscheidung bietet Denkanstöße zur Bedeutung einer korrekten Klassifizierung und zu den Verpflichtungen der Steuerpflichtigen. Im Folgenden sehen wir die Einzelheiten des Urteils und seine Implikationen.

Kontext des Urteils

Der Streitfall betraf C. (L.) und I. (G. F.), wobei das Gericht über einen Antrag auf Befreiung von der IMU für eine als Arbeitsraum klassifizierte Immobilie (Kategorie A/10) entschieden hat, die jedoch als Wohnraum genutzt wurde. Das Gericht stellte fest, dass, um von der IMU-Befreiung profitieren zu können, die Immobilie eine Katasterklassifizierung aufweisen muss, die ihrer tatsächlichen Nutzung entspricht.

Leitsatz des Urteils

Bedeutung der objektiven Katasterklassifizierung - Abweichende Nutzung - Ausschluss - Obliegenheit des Steuerpflichtigen zur Katasteränderung. Im Hinblick auf die Befreiung von der IMU erfordert die Anerkennung des steuerlichen Vorteils für die Hauptwohnung die entsprechende objektive Katasterklassifizierung, weshalb, wenn die Immobilie als Arbeitsraum mit der entsprechenden Kategorie (A/10) eingetragen ist, sie auch dann der Steuer unterliegt, wenn sie in der Praxis als Wohnung genutzt wird, da es die Obliegenheit des Steuerpflichtigen ist, der die Befreiung von der Steuer beantragt, den Klassifizierungsakt wegen der abweichenden Nutzung anzufechten.

Dieser Leitsatz hebt hervor, wie wichtig die objektive Katasterklassifizierung einer Immobilie ist, um das Recht auf Befreiung von der IMU zu bestimmen. Mit anderen Worten, es reicht nicht aus, eine Immobilie als Wohnung zu nutzen, um von der Steuerbefreiung zu profitieren: Es ist notwendig, dass die Immobilie als Hauptwohnung klassifiziert ist. Wenn der Steuerpflichtige die Befreiung erhalten möchte, muss er den Klassifizierungsakt anfechten, wenn die Immobilie in einer anderen Kategorie eingetragen ist.

Implikationen für die Steuerpflichtigen

Die Implikationen dieses Urteils sind vielfältig:

  • Verpflichtung zur Überprüfung der Katasterklassifizierung: Die Steuerpflichtigen müssen sich der Katasterkategorie ihrer Immobilie bewusst sein und überprüfen, ob sie der tatsächlichen Nutzung entspricht.
  • Beweislast: Es liegt in der Verantwortung des Steuerpflichtigen, nachzuweisen, dass die Immobilie fehlerhaft klassifiziert wurde, um von der IMU-Befreiung zu profitieren.
  • Mögliche Sanktionen: Eine abweichende Nutzung im Vergleich zur Katasterklassifizierung kann zu Sanktionen und einer Erhöhung der Steuerlast führen.

In einem komplexen rechtlichen Kontext ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Steuerpflichtigen über ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Das betreffende Urteil stellt eine wichtige Orientierungshilfe dar, um zu verstehen, wie die Katasterklassifizierung die steuerlichen Vergünstigungen, insbesondere in Bezug auf die IMU, beeinflusst.

Fazit

Zusammenfassend bekräftigt die Verordnung Nr. 9364 von 2024 die Bedeutung der korrekten Katasterklassifizierung von Immobilien für die Befreiung von der IMU. Die Steuerpflichtigen sollten auf solche Aspekte achten und, falls erforderlich, rechtzeitig handeln, um die Katasterklassifizierung ihrer Immobilie zu ändern. Nur so können sie Sanktionen vermeiden und die Anerkennung ihrer steuerlichen Rechte garantieren. Es wird daher empfohlen, sich an Fachleute zu wenden, um eine angemessene Beratung zu erhalten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci